© 2020 Friedrich Lankl
Strafanzeigen beim Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag.
Weil die deutsche Justiz nicht willens und nicht in
der Lage ist, nachweisliche schwere Straftaten
ernsthaft zu verfolgen (Grundsatz der
Komplementarität, Artikel 17) wurden am
Internationalen Strafgerichtshof Strafanzeigen
gestellt.
Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in der
Bayerischen Justiz:
Wir haben gegen die Betreiber und Mitglieder des Klassensystem in der
Bayerischen Justiz sowie gegen die Verantwortlichen Personen in der
Regierung Bayerns Strafanzeigen, Strafanträge sowie Schadensersatzklagen
am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt.
Diese Straftaten welche durch systematische Amtsmissbräuche von Beamten
und Amtsträger der Bayerischen Justiz gemacht wurden wo bewusst mit
Vorsatz gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und damit bewusst mit
Vorsatz Schaden verursacht wurde, diese Beweise und Tatsachen der
nachweislichen Straftaten wurden dem Internationalen Strafgerichtshof in
Den Haag vorgelegt.
Dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde belegt das die
Beamten und Amtsträger in der bayerischen Justiz einen Freibrief für
Straftaten haben, weil sich diese Personen durch Amtsmissbräuche
gegenseitig schützten mit dem Wissen das dieses Klassensystem von der
Regierung gedeckt wird.
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Aufgrund dieses Illegalen Netzwerk und Klassensystem in der Justiz Bayern,
konnte wegen der nachweislichen fehlenden Neutralität innerstaatlich keine
Abhilfe dieser schweren und vorsätzlichen Amtsmissbräuche und Straftaten
erreicht werden, weil sich diese Beamten und Amtsträger durch
Amtsmissbräuche gegenseitig schützten.
Innerstaatlich wegen der fehlenden Neutralität wurde die gestellte
Schadensersatzforderung welche nachweislich durch vorsätzliche
Amtsmissbräuche und Straftaten gemacht wurden, von der Bayerischen
Regierung pauschal abgewiegelt, so das die Notwendigkeit bestand
Schadensersatzklage im Zusammenhang der Strafanzeigen beim
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen.
Anzeigt wurden:
- Ministerpräsident von Bayern
- Fraktionsvorsitzenden der Regierungspartei CSU
- Minister des Justiz Ministerium
- Mitarbeiter des Justiz Ministerium
- Richter am Amtsgericht / Landgericht / Oberlandesgericht
- Staatsanwälte Oberstaatsanwälte
- Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft
Diese Personen haben durch Amtsmissbrauch nachweislich gegen den
Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen und ein Klassensystem in der Justiz Bayern
betrieben.Aufgrund der Beweislage und Fakten, ist mit einer Verurteilung
dieser angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten wie das
Urteil ausfallen wird.
Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in
Justiz Hamburg:
Wir haben gegen die Betreiber und Mitglieder des Klassensystem in der Justiz
Hamburg sowie gegen die Verantwortlichen Personen Senat von Hamburg,
Strafanzeigen, Strafanträge sowie Schadensersatzklagen am Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Diese Straftaten welche durch systematische
Amtsmissbräuche von Beamten und Amtsträger der Justiz Hamburg gemacht
wurden wo bewusst mit Vorsatz gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde
und damit bewusst mit Vorsatz Schaden verursacht wurde, diese Beweise und
Tatsachen der nachweislichen Straftaten wurden dem Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag vorgelegt.Dem Internationalen Strafgerichtshof in
Den Haag wurde belegt das die Beamten und Amtsträger in der Justiz Hamburg
einen Freibrief für Straftaten haben, weil sich diese Personen durch
Amtsmissbräuche gegenseitig schützten mit dem Wissen das dieses
Klassensystem von der Regierung gedeckt wird.
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Aufgrund dieses Illegalen Netzwerk und Klassensystem in der Justiz Hamburg,
konnte wegen der nachweislichen fehlenden Neutralität innerstaatlich keine
Abhilfe dieser schweren und vorsätzlichen Amtsmissbräuche und Straftaten
erreicht werden, weil sich diese Beamten und Amtsträger durch
Amtsmissbräuche gegenseitig schützten. Innerstaatlich wegen der fehlenden
Neutralität wurde die gestellte Schadensersatzforderung welche nachweislich
durch vorsätzliche Amtsmissbräuche und Straftaten gemacht wurden, von der
zuständigen Justiz Behörde Hamburg pauschal abgewiegelt, so das die
Notwendigkeit bestand Schadensersatzklage im Zusammenhang
der Strafanzeigen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen.
Anzeigt wurden:
- Verantwortlicher Senat für Justiz
- Mitarbeiter der Justiz Behörde Hamburg
- Präsidentin des Landgericht Hamburg
- Notar
- Staatsanwälte – Staatsanwaltschaft Hamburg
- Generalstaatsanwalt- Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Diese Personen haben durch Amtsmissbrauch nachweislich gegen den
Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen und ein Klassensystem in der Justiz
Hamburg betrieben.Aufgrund der Beweislage und Fakten ist mit einer
Verurteilung dieser angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten
wie das Urteil ausfallen wird.
Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in der
Justiz NRW:
Wir haben gegen die Betreiber und Mitglieder des Klassensystem in der
Justiz NRW sowie gegen die Verantwortlichen Personen des Justiz Ministerium,
Strafanzeigen, Strafanträge sowie Schadensersatzklagen am Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag gestellt.
Diese Straftaten welche durch systematische Amtsmissbräuche von
Beamten und Amtsträger der Justiz NRW gemacht wurden wo bewusst mit
Vorsatz gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und damit bewusst mit
Vorsatz Schaden verursacht wurde, diese Beweise und Tatsachen der
nachweislichen Straftaten wurden dem Internationalen Strafgerichtshof in
Den Haag vorgelegt. Dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde
belegt das die Beamten und Amtsträger in der Justiz von NRW einen Freibrief
für Straftaten haben, weil sich diese Personen gegenseitig durch
Amtsmissbräuche schützten mit dem Wissen das dieses Klassensystem von der
Regierung gedeckt wird.
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Aufgrund dieses Illegalen Netzwerk und Klassensystem in der Justiz NRW,
konnte wegen der nachweislichen fehlenden Neutralität innerstaatlich keine
Abhilfe dieser schweren und vorsätzlichen Amtsmissbräuche und Straftaten
erreicht werden, weil sich diese Beamten und Amtsträger durch
Amtsmissbräuche gegenseitig schützten. Innerstaatlich wegen der fehlenden
Neutralität wurde die gestellte Schadensersatzforderung welche nachweislich
durch vorsätzliche Amtsmissbräuche und Straftaten gemacht wurden, von
dem zuständigen Justiz Ministerium pauschal abgewiegelt und zur
Selbstjustiz zur Entscheidung an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben, so
das die Notwendigkeit bestand Schadensersatzklage im Zusammenhang der
Strafanzeigen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen.
Anzeigt wurden:
- Verantwortlicher Justiz Minister
- Mitarbeiter des Justiz Ministerium
- Richter
- Staatsanwälte
- Generalstaatsanwalt
Diese Personen haben durch Amtsmissbrauch nachweislich gegen den
Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen und ein Klassensystem in der Justiz NRW
betrieben.Aufgrund der Beweislage und Fakten ist mit einer Verurteilung
dieser angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten wie das
Urteil ausfallen wird.
Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in der
Bundesregierung :
Wir hatten in 4 Bundesländern das nachweisliche Klassensystem in der Justiz
dem Bundesamt für Verfassungsschutz gemeldet, darüber hinaus der
Bundeskanzlerin und der Bundesministerin der Justiz.
Alle diese Amtspersonen hatten nichts gegen dieses Klassensystem, wo mit
Vorsatz mit Nachweis gegen den Art. 20 Abs. 3 verstoßen wurde und die
Rechtsstaatlichkeit unterlaufen wird, unternommen, sondern der
Verfassungsschutz hatte gegen uns gearbeitet und Schaden verursacht, nur
weil wir dieses gemeldet hatten.
So das die Verantwortlichen welche dieses Klassensystem mit vorsätzlicher
Schädigung durch Amtsmissbräuche betreiben, von der Bundeskanzlerin nicht
zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen wurden. Damit wurden alle
Bürgern in Deutschland gefährdet weil keine Rechtsstaatlichkeit mehr
gegeben ist.
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Weil keine Innerstaatliche Abhilfe dieser schweren Amtsverletzungen wo
Hochverrat gemacht wurde und diese Straftaten von der Staatsanwaltschaft
und Generalstaatsanwaltschaft sowie von dem Aufsichtsorgan den Senat durch
Amtsmissbräuche gedeckt wurden, war es Notwendig Strafanzeige und
Strafanklage gegen diese Personen beim Internationalen Strafgerichtshof in
Den Haag zu stellen.
Angezeigt wurden:
- Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel
- Bundesinnenmister Herr Seehofer
- Bundesministerin der Justiz Frau Dr. Barley
- Ex Verfassungspräsident Herr Dr. Maaßen
Diese Personen deckten ein nachweisliches rechtswidriges Klassensystem in
der Justiz wo die Demokratie unterlaufen wurde so das damit gegen den
Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und Hochverrat vorliegt.
Aufgrund der Beweislage und Fakten ist mit einer Verurteilung dieser
angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten wie das Urteil
ausfallen wird.
Zu gegebener Zeit werden wir weitere Informationen zu den Gerichtsverfahren
veröffentlichen und wir werden auch Video Livestreame nach gerichtlicher
Genehmigung zu den Gerichtsverhandlungen und Vernehmungen hier auf
unserer Webseite anbieten, somit können Sie live sehen und hören was diese
angezeigten Personen zu deren Verteidigung wo Sie persönlich geladen werden
vorbringen werden und welches Urteil das Gericht sprechen wird.
Internationale Medien werden zu den Terminen frühzeitig Informiert.
Und wenn Sie wollen können Sie auch als Besucher, zu den Verhandlungen
in Den Haag teilnehmen Sie sind Herzlich Willkommen,
sichern Sie sich frühzeitig einen Platz Anmeldungen müssen Sie beim
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag dazu machen.
© 2020 Friedrich Lankl