© 2020 Friedrich Lankl
Initiative für Gerechte Strafverfolgung von  Illegalen Netzwerken und Seilschaften in der Deutschen Justiz

Strafanzeigen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Weil die deutsche Justiz nicht willens und nicht in der Lage ist, nachweisliche schwere Straftaten

ernsthaft zu verfolgen (Grundsatz der Komplementarität, Artikel 17) wurden am Internationalen

Strafgerichtshof Strafanzeigen gestellt.

  

Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in der Bayerischen Justiz:

Wir haben gegen die Betreiber und Mitglieder des Klassensystem in der Bayerischen Justiz sowie gegen die Verantwortlichen Personen in der Regierung Bayerns Strafanzeigen, Strafanträge sowie Schadensersatzklagen am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Diese Straftaten welche durch systematische Amtsmissbräuche von Beamten und Amtsträger der Bayerischen Justiz gemacht wurden wo bewusst mit Vorsatz gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und damit bewusst mit Vorsatz Schaden verursacht wurde, diese Beweise und Tatsachen der nachweislichen Straftaten wurden dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vorgelegt. Dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde belegt das die Beamten und Amtsträger in der bayerischen Justiz einen Freibrief für Straftaten haben, weil sich diese Personen durch Amtsmissbräuche gegenseitig schützten mit dem Wissen das dieses Klassensystem von der Regierung gedeckt wird. Besuchen Sie dazu auch unsere Seite News Bayern Aufgrund dieses Illegalen Netzwerk und Klassensystem in der Justiz Bayern, konnte wegen der nachweislichen fehlenden Neutralität innerstaatlich keine Abhilfe dieser schweren und vorsätzlichen Amtsmissbräuche und Straftaten erreicht werden, weil sich diese Beamten und Amtsträger durch Amtsmissbräuche gegenseitig schützten. Innerstaatlich wegen der fehlenden Neutralität wurde die gestellte Schadensersatzforderung welche nachweislich durch vorsätzliche Amtsmissbräuche und Straftaten gemacht wurden, von der Bayerischen Regierung pauschal abgewiegelt, so das die Notwendigkeit bestand Schadensersatzklage im Zusammenhang der Strafanzeigen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Anzeigt wurden: - Ministerpräsident von Bayern - Fraktionsvorsitzenden der Regierungspartei CSU - Minister des Justiz Ministerium - Mitarbeiter des Justiz Ministerium - Richter am  Amtsgericht / Landgericht / Oberlandesgericht - Staatsanwälte Oberstaatsanwälte - Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Diese Personen haben durch Amtsmissbrauch nachweislich gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen und ein Klassensystem in der Justiz Bayern betrieben.Aufgrund der Beweislage und Fakten, ist mit einer Verurteilung dieser angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten wie das Urteil ausfallen wird.

Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in der Justiz Hamburg:

Wir haben gegen die Betreiber und Mitglieder des Klassensystem in der Justiz Hamburg sowie gegen die Verantwortlichen Personen Senat von Hamburg,  Strafanzeigen, Strafanträge sowie Schadensersatzklagen am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Diese Straftaten welche durch systematische Amtsmissbräuche von Beamten und Amtsträger der Justiz Hamburg gemacht wurden wo bewusst mit Vorsatz gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und damit bewusst mit Vorsatz Schaden verursacht wurde, diese Beweise und Tatsachen der nachweislichen Straftaten wurden dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vorgelegt.Dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde belegt das die Beamten und Amtsträger in der Justiz Hamburg einen Freibrief für Straftaten haben, weil sich diese Personen durch Amtsmissbräuche gegenseitig schützten mit dem Wissen das dieses Klassensystem von der Regierung gedeckt wird. Besuchen Sie dazu auch unsere Seite News Hamburg Aufgrund dieses Illegalen Netzwerk und Klassensystem in der Justiz Hamburg, konnte wegen der nachweislichen fehlenden Neutralität innerstaatlich keine Abhilfe dieser schweren und vorsätzlichen Amtsmissbräuche und Straftaten erreicht werden, weil sich diese Beamten und Amtsträger durch Amtsmissbräuche gegenseitig schützten. Innerstaatlich wegen der fehlenden Neutralität wurde die gestellte Schadensersatzforderung welche nachweislich durch vorsätzliche Amtsmissbräuche und Straftaten gemacht wurden, von der zuständigen Justiz Behörde Hamburg pauschal abgewiegelt, so das die Notwendigkeit bestand Schadensersatzklage im Zusammenhang der Strafanzeigen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Anzeigt wurden: - Verantwortlicher Senat für Justiz - Mitarbeiter der Justiz Behörde Hamburg - Präsidentin des Landgericht Hamburg - Notar - Staatsanwälte – Staatsanwaltschaft Hamburg - Generalstaatsanwalt- Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Diese Personen haben durch Amtsmissbrauch nachweislich gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen und ein Klassensystem in der Justiz Hamburg betrieben.Aufgrund der Beweislage und Fakten ist mit einer Verurteilung dieser angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten wie das Urteil ausfallen wird.

Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in der Justiz NRW:

Wir haben gegen die Betreiber und Mitglieder des Klassensystem in der Justiz NRW sowie gegen die Verantwortlichen Personen des Justiz Ministerium,  Strafanzeigen, Strafanträge sowie Schadensersatzklagen am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Diese Straftaten welche durch systematische Amtsmissbräuche von Beamten und Amtsträger der Justiz NRW gemacht wurden wo bewusst mit Vorsatz gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und damit bewusst mit Vorsatz Schaden verursacht wurde, diese Beweise und Tatsachen der nachweislichen Straftaten wurden dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vorgelegt.Dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde belegt das die Beamten und Amtsträger in der Justiz von NRW einen Freibrief für Straftaten haben, weil sich diese Personen gegenseitig durch Amtsmissbräuche schützten mit dem Wissen das dieses Klassensystem von der Regierung gedeckt wird. Besuchen Sie dazu auch unsere Seite News NRW Aufgrund dieses Illegalen Netzwerk und Klassensystem in der Justiz NRW, konnte wegen der nachweislichen fehlenden Neutralität innerstaatlich keine Abhilfe dieser schweren und vorsätzlichen Amtsmissbräuche und Straftaten erreicht werden, weil sich diese Beamten und Amtsträger durch Amtsmissbräuche gegenseitig schützten. Innerstaatlich wegen der fehlenden Neutralität wurde die gestellte Schadensersatzforderung welche nachweislich durch vorsätzliche Amtsmissbräuche und Straftaten gemacht wurden, von dem zuständigen Justiz Ministerium pauschal abgewiegelt und zur Selbstjustiz zur Entscheidung an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben,  so das die Notwendigkeit bestand Schadensersatzklage im Zusammenhang der Strafanzeigen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Anzeigt wurden: - Verantwortlicher Justiz Minister - Mitarbeiter des Justiz Ministerium - Richter - Staatsanwälte - Generalstaatsanwalt Diese Personen haben durch Amtsmissbrauch nachweislich gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen und ein Klassensystem in der Justiz NRW betrieben.Aufgrund der Beweislage und Fakten ist mit einer Verurteilung dieser angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten wie das Urteil ausfallen wird.

Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in der Bundesregierung :

Wir hatten in 4 Bundesländern das nachweisliche Klassensystem in der Justiz dem Bundesamt für Verfassungsschutz gemeldet, darüber hinaus der Bundeskanzlerin und der Bundesministerin der Justiz. Alle diese Amtspersonen hatten nichts gegen dieses Klassensystem, wo mit Vorsatz mit Nachweis gegen den Art. 20 Abs. 3 verstoßen wurde und die Rechtsstaatlichkeit unterlaufen wird, unternommen, sondern der Verfassungsschutz hatte gegen uns gearbeitet und Schaden verursacht, nur weil wir dieses gemeldet hatten. So das die Verantwortlichen welche dieses Klassensystem mit vorsätzlicher Schädigung durch Amtsmissbräuche betreiben, von der Bundeskanzlerin nicht zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen wurden. Damit wurden alle Bürgern in Deutschland gefährdet weil keine Rechtsstaatlichkeit mehr gegeben ist. Besuchen Sie dazu auch unsere Seite News Bundeskanzlerin und News Berlin Weil keine Innerstaatliche Abhilfe dieser schweren Amtsverletzungen wo Hochverrat gemacht wurde und diese Straftaten von der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft sowie von dem Aufsichtsorgan den Senat durch Amtsmissbräuche gedeckt wurden, war es Notwendig Strafanzeige und Strafanklage gegen diese Personen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Angezeigt wurden: - Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel - Bundesinnenmister Herr Seehofer - Bundesministerin der Justiz Frau Dr. Barley - Ex Verfassungspräsident Herr Dr. Maaßen Diese Personen deckten ein nachweisliches rechtswidriges Klassensystem in der Justiz wo die Demokratie unterlaufen wurde so das damit gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und Hochverrat vorliegt. Aufgrund der Beweislage und Fakten ist mit einer Verurteilung dieser angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten wie das Urteil ausfallen wird. Zu gegebener Zeit werden wir weitere Informationen zu den Gerichtsverfahren veröffentlichen und wir werden auch Video Livestreame nach gerichtlicher Genehmigung zu den Gerichtsverhandlungen und Vernehmungen hier auf unserer Webseite anbieten, somit können Sie live sehen und hören was diese angezeigten Personen zu deren Verteidigung wo Sie persönlich geladen werden vorbringen werden und welches Urteil das Gericht sprechen wird. Internationale Medien werden zu den Terminen frühzeitig Informiert. Und wenn Sie wollen können Sie auch als Besucher, zu den Verhandlungen in Den Haag teilnehmen Sie sind Herzlich Willkommen, sichern Sie sich frühzeitig einen Platz Anmeldungen müssen Sie beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag dazu machen.
© 2020 Friedrich Lankl

Strafanzeigen beim Internationalen

Strafgerichtshof in Den Haag.

Weil die deutsche Justiz nicht willens und nicht in

der Lage ist, nachweisliche schwere Straftaten

ernsthaft zu verfolgen (Grundsatz der

Komplementarität, Artikel 17) wurden am

Internationalen Strafgerichtshof Strafanzeigen

gestellt.

Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in der

Bayerischen Justiz:

Wir haben gegen die Betreiber und Mitglieder des Klassensystem in der Bayerischen Justiz sowie gegen die Verantwortlichen Personen in der Regierung Bayerns Strafanzeigen, Strafanträge sowie Schadensersatzklagen am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Diese Straftaten welche durch systematische Amtsmissbräuche von Beamten und Amtsträger der Bayerischen Justiz gemacht wurden wo bewusst mit Vorsatz gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und damit bewusst mit Vorsatz Schaden verursacht wurde, diese Beweise und Tatsachen der nachweislichen Straftaten wurden dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vorgelegt. Dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde belegt das die Beamten und Amtsträger in der bayerischen Justiz einen Freibrief für Straftaten haben, weil sich diese Personen durch Amtsmissbräuche gegenseitig schützten mit dem Wissen das dieses Klassensystem von der Regierung gedeckt wird. Besuchen Sie dazu auch unsere Seite News Bayern Aufgrund dieses Illegalen Netzwerk und Klassensystem in der Justiz Bayern, konnte wegen der nachweislichen fehlenden Neutralität innerstaatlich keine Abhilfe dieser schweren und vorsätzlichen Amtsmissbräuche und Straftaten erreicht werden, weil sich diese Beamten und Amtsträger durch Amtsmissbräuche gegenseitig schützten. Innerstaatlich wegen der fehlenden Neutralität wurde die gestellte Schadensersatzforderung welche nachweislich durch vorsätzliche Amtsmissbräuche und Straftaten gemacht wurden, von der Bayerischen Regierung pauschal abgewiegelt, so das die Notwendigkeit bestand Schadensersatzklage im Zusammenhang der Strafanzeigen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Anzeigt wurden: - Ministerpräsident von Bayern - Fraktionsvorsitzenden der Regierungspartei CSU - Minister des Justiz Ministerium - Mitarbeiter des Justiz Ministerium - Richter am  Amtsgericht / Landgericht / Oberlandesgericht - Staatsanwälte Oberstaatsanwälte - Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Diese Personen haben durch Amtsmissbrauch nachweislich gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen und ein Klassensystem in der Justiz Bayern betrieben.Aufgrund der Beweislage und Fakten, ist mit einer Verurteilung dieser angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten wie das Urteil ausfallen wird.

Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in

Justiz Hamburg:

Wir haben gegen die Betreiber und Mitglieder des Klassensystem in der Justiz Hamburg sowie gegen die Verantwortlichen Personen Senat von Hamburg,  Strafanzeigen, Strafanträge sowie Schadensersatzklagen am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Diese Straftaten welche durch systematische Amtsmissbräuche von Beamten und Amtsträger der Justiz Hamburg gemacht wurden wo bewusst mit Vorsatz gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und damit bewusst mit Vorsatz Schaden verursacht wurde, diese Beweise und Tatsachen der nachweislichen Straftaten wurden dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vorgelegt.Dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde belegt das die Beamten und Amtsträger in der Justiz Hamburg einen Freibrief für Straftaten haben, weil sich diese Personen durch Amtsmissbräuche gegenseitig schützten mit dem Wissen das dieses Klassensystem von der Regierung gedeckt wird. Besuchen Sie dazu auch unsere Seite News Hamburg Aufgrund dieses Illegalen Netzwerk und Klassensystem in der Justiz Hamburg, konnte wegen der nachweislichen fehlenden Neutralität innerstaatlich keine Abhilfe dieser schweren und vorsätzlichen Amtsmissbräuche und Straftaten erreicht werden, weil sich diese Beamten und Amtsträger durch Amtsmissbräuche gegenseitig schützten. Innerstaatlich wegen der fehlenden Neutralität wurde die gestellte Schadensersatzforderung welche nachweislich durch vorsätzliche Amtsmissbräuche und Straftaten gemacht wurden, von der zuständigen Justiz Behörde Hamburg pauschal abgewiegelt, so das die Notwendigkeit bestand Schadensersatzklage im Zusammenhang der Strafanzeigen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Anzeigt wurden: - Verantwortlicher Senat für Justiz - Mitarbeiter der Justiz Behörde Hamburg - Präsidentin des Landgericht Hamburg - Notar - Staatsanwälte – Staatsanwaltschaft Hamburg - Generalstaatsanwalt- Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Diese Personen haben durch Amtsmissbrauch nachweislich gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen und ein Klassensystem in der Justiz Hamburg betrieben.Aufgrund der Beweislage und Fakten ist mit einer Verurteilung dieser angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten wie das Urteil ausfallen wird.

Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in der

Justiz NRW:

Wir haben gegen die Betreiber und Mitglieder des Klassensystem in der Justiz NRW sowie gegen die Verantwortlichen Personen des Justiz Ministerium,  Strafanzeigen, Strafanträge sowie Schadensersatzklagen am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Diese Straftaten welche durch systematische Amtsmissbräuche von Beamten und Amtsträger der Justiz NRW gemacht wurden wo bewusst mit Vorsatz gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und damit bewusst mit Vorsatz Schaden verursacht wurde, diese Beweise und Tatsachen der nachweislichen Straftaten wurden dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vorgelegt. Dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde belegt das die Beamten und Amtsträger in der Justiz von NRW einen Freibrief für Straftaten haben, weil sich diese Personen gegenseitig durch Amtsmissbräuche schützten mit dem Wissen das dieses Klassensystem von der  Regierung gedeckt wird. Besuchen Sie dazu auch unsere Seite News NRW Aufgrund dieses Illegalen Netzwerk und Klassensystem in der Justiz NRW, konnte wegen der nachweislichen fehlenden Neutralität innerstaatlich keine Abhilfe dieser schweren und vorsätzlichen Amtsmissbräuche und Straftaten erreicht werden, weil sich diese Beamten und Amtsträger durch Amtsmissbräuche gegenseitig schützten. Innerstaatlich wegen der fehlenden Neutralität wurde die gestellte Schadensersatzforderung welche nachweislich durch vorsätzliche Amtsmissbräuche und Straftaten gemacht wurden, von dem zuständigen Justiz Ministerium pauschal abgewiegelt und zur Selbstjustiz zur Entscheidung an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben,  so das die Notwendigkeit bestand Schadensersatzklage im Zusammenhang der Strafanzeigen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Anzeigt wurden: - Verantwortlicher Justiz Minister - Mitarbeiter des Justiz Ministerium - Richter - Staatsanwälte - Generalstaatsanwalt Diese Personen haben durch Amtsmissbrauch nachweislich gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen und ein Klassensystem in der Justiz NRW betrieben.Aufgrund der Beweislage und Fakten ist mit einer Verurteilung dieser angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten wie das Urteil ausfallen wird.

Gegen die Betreiber/Mitglieder des Klassensystem in der

Bundesregierung :

Wir hatten in 4 Bundesländern das nachweisliche Klassensystem in der Justiz dem Bundesamt für Verfassungsschutz gemeldet, darüber hinaus der Bundeskanzlerin und der Bundesministerin der Justiz. Alle diese Amtspersonen hatten nichts gegen dieses Klassensystem, wo mit Vorsatz mit Nachweis gegen den Art. 20 Abs. 3 verstoßen wurde und die Rechtsstaatlichkeit unterlaufen wird, unternommen, sondern der Verfassungsschutz hatte gegen uns gearbeitet und Schaden verursacht, nur weil wir dieses gemeldet hatten. So das die Verantwortlichen welche dieses Klassensystem mit vorsätzlicher Schädigung durch Amtsmissbräuche betreiben, von der Bundeskanzlerin nicht zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen wurden. Damit wurden alle Bürgern in Deutschland gefährdet weil keine Rechtsstaatlichkeit mehr gegeben ist. Besuchen Sie dazu auch unsere Seite News Bundeskanzlerin und News Berlin Weil keine Innerstaatliche Abhilfe dieser schweren Amtsverletzungen wo Hochverrat gemacht wurde und diese Straftaten von der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft sowie von dem Aufsichtsorgan den Senat durch Amtsmissbräuche gedeckt wurden, war es Notwendig Strafanzeige und Strafanklage gegen diese Personen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen. Angezeigt wurden: - Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel - Bundesinnenmister Herr Seehofer - Bundesministerin der Justiz Frau Dr. Barley - Ex Verfassungspräsident Herr Dr. Maaßen Diese Personen deckten ein nachweisliches rechtswidriges Klassensystem in der Justiz wo die Demokratie unterlaufen wurde so das damit gegen den Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wurde und Hochverrat vorliegt. Aufgrund der Beweislage und Fakten ist mit einer Verurteilung dieser angezeigten Personen zu rechnen, dazu ist es abzuwarten wie das Urteil ausfallen wird. Zu gegebener Zeit werden wir weitere Informationen zu den Gerichtsverfahren veröffentlichen und wir werden auch Video Livestreame nach gerichtlicher Genehmigung zu den Gerichtsverhandlungen und Vernehmungen hier auf unserer Webseite anbieten, somit können Sie live sehen und hören was diese angezeigten Personen zu deren Verteidigung wo Sie persönlich geladen werden vorbringen werden und welches Urteil das Gericht sprechen wird. Internationale Medien werden zu den Terminen frühzeitig Informiert. Und wenn Sie wollen können Sie auch als Besucher, zu den Verhandlungen in Den Haag teilnehmen Sie sind Herzlich Willkommen, sichern Sie sich frühzeitig einen Platz Anmeldungen müssen Sie beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag dazu machen.
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