© 2020 Friedrich Lankl
Gleichartige Fälle in der
bayerischen Justiz und NRW
Aufgrund der Vielzahl von gleichen Fällen in der bayerischen Justiz, stellen wir diesen Fall vor und verweisen auf einen Fall in NRW.
Durch Amtsmissbräuche wurde mit gleichen Methoden Herr D. Rinck die Prozesskostenhilfe an den Gerichten in München verwehrt und damit
Schaden in Millionenhöhe mit Vorsatz gemacht.
Wie dann Strafanzeigen gegen die beteiligten Richter gestellt wurden und die begangen Straftaten nachweislich belegt wurden, hatte die
Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft mit gleichen Methoden welche schon bekannt sind eine Abwiegelung gemacht und damit
die Richter vor einer möglichen Bestrafung geschützt aber zum Schaden von Herrn D. Rinck, denn für Schadensansprüche durch Amtshaftung muss
man den Nachweis der Straftaten erbringen, was nicht möglich ist weil die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft diese Richter deckte.
Strafanzeigen gegen die Staatsanwaltschaft/ Generalstaatsanwaltschaft verliefen erfolglos, weil sich diese Beamten gegenseitig durch
Amtsmissbräuche deckten.
Wie dann diese Schäden bei der bayerischen Staatskanzlei gestellt wurden, wurden diese mit gleicher schon bekannter Methode abgelehnt.
So dass es sich damit bestätigt, dass dieses Klassensystem wo Amtsträger und Beamte einen Freibrief für Straftaten und Amtsmissbräuche
haben von der Regierung gedeckt wird.
Denn wäre eine Bezahlung der nachweislichen Schäden von der bayerischen Regierung gemacht worden, dann wäre auch das Klassensystem damit
eingestanden worden und das wäre gefährlich für den Machterhalt des Klassensystems gewesen.
Im Tenor ist die Feststellung, dass die beteiligten Richter, Staatsanwälte und Generalstaatsanwaltschaft in München gegen das Grundgesetz
bewusst und mit System verstoßen hatten, obwohl auch das Grundgesetz der BRD in der bayerischen Justiz geachtet hätte werden müssen
was durch Amtsmissbräuche nicht gemacht wurde.
So das in Bayern keine Rechtsicherheit und Rechtsstaatlichkeit gegeben ist, so lange diese Seilschaften und Klassensystem in der
bayerischen Justiz bestehen. Herr D. Rinck hatte die Bundeskanzlerin Frau Merkel über dieses Illegale Netzwerk und Klassensystem in
der Bayerischen Justiz informiert und Abhilfe gefordert, die Bundeskanzlerin hatte nicht reagiert und nichts gemacht, so das sich damit wieder
Bestätigt das dieses Klassensystem von der Bundesregierung gedeckt wird.
Sehen Sie diesen Fall im Detail auf der Webseite von Herrn D. Rinck.
Zur Webseite von Herrn Rink:
Ein weiterer Fall wo belegt wird, das ein Klassen System in Deutschland betrieben wird.