© 2020 Friedrich Lankl
Initiative für Gerechte Strafverfolgung von  Illegalen Netzwerken und Seilschaften in der Deutschen Justiz

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Ein zwei Klassen System in der Bayerischen Justiz?

Wir möchten von Tausenden einige Beispiele aufzeigen wie Richter und Behörden Rechtsbrüche mit System durch Amtsmissbrauch in Bayern an Sozial schwächeren Menschen machten.
1.) Richter hatten durch Machtmissbrauch, systematische Willkür und Rechtsbeugung mit z.B. hellseherischen Beurteilungen, Sachstandsverfälschungen, Ignorierung des Sachstandes falsche Beurteilungen gemacht um damit falsche Rechtsanwendungen machen zu können. So wurden mit System die beantragten Prozesskostenhilfen abgelehnt und sozial schwächere Menschen mit System der Rechtszugang mit Rechtsgleichheit zu den Gerichten verwehrt. Dazu einige Beispiele aus unzähligen:  Der Instanzenweg wurde von Richtern durch Machtmissbrauch einfach ignoriert und übergangen. Über Befangenheitsanträge wurde mit Willkür durch Machtmissbrauch im Nachhinein entschieden, wenn das Hauptverfahren schon abgeschlossen war.  In anderen Fällen hatten die befangenen Richter über sich selbst entschieden (natürlich mit Ablehnung) oder die gestellten Anträge wurden einfach ignoriert. Verfahren, welche nach dem Gesetz nicht zulässig sind, wurden von den Richtern betrieben um sozial schwächere Menschen bewusst zu schädigen. Richter deckten die Willkür und Rechtsbeugungen der Kollegen im Verfahrensweg. Die Kontakte der Richter vom OLG - München gehen vermutlich bis zum Verfassungsgericht. So hatte z.B. das OLG –München die Aussage gemacht, wenn man mit dem Beschluss nicht einverstanden ist, kann sich der Beschwerdeführer ja an das Verfassungsgericht wenden. Weil dieser Richter nachweislich schwere Grund- und Menschenrechtsverletzungen gemacht hatte, wurde in der Sache eine Verfassungsbeschwerde gestellt. Die Antwort des Verfassungsgerichts war, dass man mit der Beschwerde das Verfassungsgericht in der Kapazität blockiert. Aus diesem Grunde hatte das Verfassungsgericht eine Strafzahlung angeordnet.  So wurde der angeklagte Richter nicht nur durch Macht geschützt, sondern der Bürger auch vor weiterer Beschwerde eingeschüchtert. Mit dieser verächtlichen Vorgehensweise wurden Bürger, welche berechtigt schwere Grundrechtsverletzungen gerügt hatten, mit System durch Machtmissbrauch geschädigt. Die Frage ist, für was bezahlen wir von den Steuermitteln das Verfassungsgericht? Damit Richter welche gegen das Grundgesetz und Menschenrechte verstoßen haben geschützt werden? Ein anderer Fall:  Richter am Landgericht machten ein schriftliches Verfahren über die Beklagte. Obwohl eine Verteidigungsbereitschaft bestand und durch einen gestellten Prozesskostenhilfeantrag angezeigt war, wurde die Beklagte erst durch die Zustellung des Urteils über das Verfahren informiert. Ohne den Entscheid über den Prozesskostenhilfeantrag durfte das Gericht kein schriftliches Verfahren betreiben, aber das hatte den Richter nicht interessiert. Der Richter war so willkürlich und hatte nicht abgewartet, bis endgültig über die Prozesskostenhilfe entscheiden war, damit sich die Beklagte verteidigen hätte können, weil am Landgericht Anwaltszwang herrscht. So hatte der Richter das Urteil bewusst davor gesprochen, natürlich zum Nachteil der Beklagten. Man kann jetzt davon ausgehen, dass Absprachen stattgefunden haben, denn der Beschluss über die Prozesskostenhilfe wurde zeitlich so gemacht und gesendet, dass die Fristen für einen Einspruch gegen das schon ergangene Urteil abgelaufen war. So wurde mit System die sozial schwächere Bürgerin mit Vorsatz geschädigt und benachteiligt. Dieses ist kein Einzelfall. Es liegen unzählige solche Fälle vor, wo mit gleichem Schema und gleicher Methodik so verfahren wurde. Ein anderer Fall:  Richter am OLG – München hatten eine Ablehnung eines Antrags gemacht, mit der Aussage, der Beschuldigte hat eine Prozessvertretung. Tatsache war, dass der Beklagte keine Prozessvollmacht an einen Anwalt gegeben hatte. Nach Rückfragen war das Gericht nicht bereit die angebliche Prozessvollmacht vorzulegen, denn es lag keine Prozessvollmacht vor. Die Richter am OLG – München waren so willkürlich und hatten den gestellten Antrag mit der Begründung abgelehnt, der Beklagte hat eine Prozessvertretung, obwohl keine vorlag. So wurde das Gesetz, was vorschreibt, dass für eine anwaltliche Vertretung eine gültige Prozessvollmacht dem Gericht vorliegen muss, mit Willkür und Rechtsbeugung komplett missachtet, damit Schädigung an sozial schwächeren Menschen durch Machtmissbrauch gemacht werden konnte. Ein anderer Fall: Richter hatten eine Frist für eine Stellungnahme gegeben. Bevor die Stellungnahme zeitlich gesendet wurde, hatten diese Richter schon vor Ablauf der Frist ein Urteil gemacht, ohne die Stellungnahme abzuwarten. So hatte sich die Beklagte gegen die unberechtigten Anschuldigungen nicht verteidigen können, weil die gesendete Stellungnahme in der gestellten Frist nicht berücksichtig wurde und die Richter durch Machtmissbrauch bewusst gegen das Gesetz mit Willkür und Rechtsbeugung verstoßen hatten und damit bewusste Schädigung an der Beklagten machten. Ein anderer Fall: Richter lehnten einen Prozesskostenhilfeantrag mit der willkürlichen Begründung ab, die Unterschrift wäre nicht von dem Antragsteller. Auch eine eidesstaatliche Bestätigung, dass die Unterschrift vom Antragsteller war, wurde durch Machtmissbrauch einfach auch von den nachfolgenden Instanzen im Beschwerdeweg von dem Gericht ignoriert. So wurde mit Vorsatz durch Willkür und Rechtsbeugung Schaden an dem Antragsteller gemacht. Ein anderer Fall: Damit sich der Beklagte durch einen Einspruch nicht wehren konnte, wurden der Beschluss vom Landgericht (zweite Instanz) und der Beschluss des Oberlandesgerichts München zeitgleich gesendet. Damit wurde verhindert, dass sich der Beklagte gegen die Willkür und Rechtsbeugung der zweiten Instanz rechtlich wehren konnte. So wurde durch Machtmissbrauch der Beklagte benachteiligt und geschädigt. Ein anderer Fall:  Richter hatten einseitig Partei für den Beklagten ergriffen und bezogen und waren als Anwalt tätigt, ohne das dem Beklagten die Anklage für eine Stellungnahme gesendet wurde wurden Hellseherische und Willkürliche Aussagen und Beurteilungen aus dem blauen Himmel heraus gemacht. Nachweislich wurde von den Richtern gegen das Gesetz mit Willkür und Rechtsbeugung eine bewusste Schädigung und Benachteiligung gemacht. An Willkür und Rechtsbeugung waren diese unzähligen Fälle nicht mehr zu überbieten.  Dieses ist nur ein ganz kleiner Auszug von einem gigantischen Berg von nachweislichen Straftaten, Amts- und Machtmissbräuchen von Richtern und Beamten in Bayern. 2.) Alle diese nachweislichen und belegten Straftaten der Richter wurden zur Anzeige gebracht, jedoch wurden diese nachweislichen Straftaten von der Staatsanwaltschaft durch Amtsmissbrauch und Pflichtverletzungen strafrechtlich nicht verfolgt, weil es sich um Richter handelte und diese als andere Klasse vor dem Gesetz behandelt wurden. Man kann nur vermuten mutmaßlich, dass es sich dabei um eine Anordnung von höchster Ebene handelte damit dieses Klassen System geschützt wird. 3.) Weil die Staatsanwaltschaft nachweisliche Straftaten von Richtern strafrechtlich nicht verfolgte und Strafvereitelung durch Betrug, Urkundenfälschung, Beteiligung an einem illegalen Netzwerk, Verstoß gegen den Art. 20 Abs. 3 GG, Datenmanipulierung Sachstandsverfälschungen und vieles mehr machte, wurden Strafanzeigen gegen die Staatsanwaltschaft gestellt. Damit eine neutrale und objektive Bearbeitung sichergestellt wird, wurden zu den gestellten Anzeigen Anträge zur Abgabe an eine andere neutrale Staatsanwaltschaft an ein anderes Bundesland gestellt. Zu den gestellten Anträgen zur Abgabe auf eine neutrale Staatsanwaltschaft wurde von der Generalstaatsanwaltschaft München folgende Aussage gemacht: Es besteht kein Anspruch auf eine neutrale Staatsanwaltschaft.  So haben die gleichen Personen mit Selbstjustiz durch Amtsmissbrauch über sich selbst entschieden. Es ist nicht verwunderlich, dass die Entscheidung getroffen wurde ihre nachweislichen Straftaten und Pflichtverletzungen nicht strafrechtlich zu verfolgten und sich selber damit schaden. 4.) Dienstaufsichtsbeschwerden gegen diese nachweislichen Amtsmissbräuche und Pflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft, wo deren Pflichtverletzungen und Straftaten belegt wurden, wurden vom dem Aufsichtsorgan dem Bayerischen Justiz Ministerium abgewiegelt und es wurde kein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das bayerische Justiz Ministerium konnte kein Fehlverhalten von der Staatsanwaltschaft feststellen.  Nachweisliche Straftaten von Richter wie Willkür und Rechtsbeugungen, wo hellseherische Beurteilungen, Sachstandsverfälschungen, Herabwürdigung, und unzulässige Verfahren und vieles mehr wurden von der Staatsanwaltschaft durch Amtsmissbrauch und Straftaten strafrechtlich nicht verfolgt. Auch hier konnte das bayerische Justiz Ministerium kein Fehlverhalten von der Staatsanwaltschaft feststellen.  Durch die Ignorierung von nachweislichen Amtsmissbräuchen und Straftaten hatte das Justiz - Ministerium als Aufsichtsorgan die Straftaten der Beamten gedeckt und gleichzeitig wurde damit verhindert, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden konnten. Mit diesem System wurden sozial schwächere Menschen bewusst geschädigt, mit dem Wissen, dass die Geschädigten nichts dagegen machen können. Damit bestätigte sich, dass ein Klassen System in der Bayerischen Justiz durch Seilschaften betrieben wird, wo der Gleichheitsgrundsatz einfach durch Machtmissbrauch ignoriert wurde. Richter und Beamte können sich nach freiem Belieben von Straftaten bedienen, weil sich diese sicher sind, dass diese Straftaten von den Seilschaften bis hin zur Regierung strafrechtlich nicht verfolgt und gedeckt werden. 5.) Der Bayerischen Regierung, vertreten durch die Bayerische Staatskanzlei und Justiz –Ministerium, wurde das Klassensystem in der Justiz im öffentlichen Interesse gemeldet und es wurde eine Abhilfe gefordert, weil mit diesem System die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie unterlaufen wird. Die Bayerische Regierung hatte jedoch nichts dagegen unternommen. Schadensersatzansprüche wurden mit Machtmissbrauch durch Sachstandsverfälschungen einfach von der Bayerischen Staatskanzlei pauschal abgewiegelt. Damit bestätigte sich, dass dieses Klassen System von der Bayerischen Regierung gedeckt wird. 6.) Weil keine Abhilfe dieser schweren und nachweisliche Pflichtverletzungen und Amtsmissbräuche erreicht werden konnte, wurde eine Beschwerde an das zuständige Bayerische Parlament gestellt. In dieser Beschwerde wurde belegt, dass ein Klassen System durch Seilschaften in der Justiz betrieben wird und keine Strafverfolgung bei nachweislichen Straftaten gemacht wurden, wo Menschen- und Grundrechte systematisch durch Amtsmissbrauch einfach ignoriert wurden. Diese Beweise lagen dem bayerischen Rechtsausschuss vor. Das Ergebnis war das nichts gegen dieses System und Seilschaften gemacht wurde. 7.) Die Generalbundesanwaltschaft ist normal für die Innere Sicherheit zuständig, denn diese innere Sicherheit ist durch die Seilschaften wo ein zwei Klassen System in der Justiz betrieben wird eine reale Gefahr, denn damit wird die Demokratie unterlaufen. Die Aussage der Generalbundesanwaltschaft war, für diese sind sie nicht zuständig. Die Frage ist, wer ist den Zuständig zur Sicherung der Demokratie? 8.) Dem Bürger wird bewusst das System der Gewaltenteilung und Rechtstaatlichkeit in Bayern vorgespielt, jedoch wird nicht sichergestellt das dieses System kein Klassen System durch Seilschaften betreibt, denn es werden nachweislich Straftaten welche von der Justiz gemacht wurden durch die Staatsanwaltschaft systematisch nicht verfolgt und damit die Seilschaften geschützt. Dieses bestätigt sich in drei Punkten: a.) Es besteht keine Unabhängigkeit und Neutralität der Gewalten Judikative und Exekutive. b.) Die Legitimation der Exekutive und Judikative ist sehr fragwürdig. Bei der Exekutive muss sich der Bürger nur darauf verlassen, dass die Versprechungen ohne Kontrolle eingehalten werden. Auf die Judikative und deren rechtmäßige Ausübung der Gewalt hat der Bürger überhaupt keinen Einfluss. c.) Es besteht keine zuverlässige und neutrale Kontrolle der Gewalten durch die Aufsichtsorgane. 9.) Weil innerstaatlich keine Abhilfe dieser schweren Rechtsverstöße und das Betreiben eines Klassen Systems wo die Demokratie und Menschenrechte unterlaufen werden erreicht werden konnte, wurde Anklage und Strafanzeige gegen die beteiligten Richter, gegen die beteiligten Staatsanwälte und gegen die beteiligten Personen bei den Aufsichtsorganen und verantwortlichen politischen Vertreter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Denn nur so kann eine Abhilfe dieser Seilschaften welche ein zwei Klassen System in der Justiz betreiben erreicht werden. Diese Personen müssen sich am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten. Die rechtliche Anerkennung dieser Seilschaften und Klassen System wird durch Urteil am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erwartet. Das vorgenannte beruht auf wahren Begebenheiten und ist Belegt. Hinzuweisen ist, ich und meine Familie, wir sind keine Reichsbürger oder ähnliches, sondern mit Leib und Seele überzeugte Demokraten, welche über viele Jahrzehnte Ihren Beitrag an der Demokratie leisteten und weiter leisten werden.
© 2020 Friedrich Lankl

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Ein zwei Klassen System in

der Bayerischen Justiz?

Wir möchten von Tausenden einige Beispiele aufzeigen wie Richter und Behörden Rechtsbrüche mit System durch Amtsmissbrauch in Bayern an Sozial schwächeren Menschen machten.
1.) Richter hatten durch Machtmissbrauch, systematische Willkür und Rechtsbeugung mit  z.B. hellseherischen Beurteilungen, Sachstandsverfälschungen, Ignorierung des Sachstandes falsche Beurteilungen gemacht um damit falsche Rechtsanwendungen machen zu können. So wurden mit System die beantragten Prozesskostenhilfen abgelehnt und sozial schwächere Menschen mit System der Rechtszugang mit Rechtsgleichheit zu den Gerichten verwehrt. Dazu einige Beispiele aus unzähligen:  Der Instanzenweg wurde von Richtern durch Machtmissbrauch einfach ignoriert und übergangen.  Über Befangenheitsanträge wurde mit Willkür durch Machtmissbrauch im Nachhinein entschieden, wenn das Hauptverfahren schon abgeschlossen war.  In anderen Fällen hatten die befangenen Richter über sich selbst entschieden (natürlich mit Ablehnung) oder die gestellten Anträge wurden einfach ignoriert. Verfahren, welche nach dem Gesetz nicht zulässig sind, wurden von den Richtern betrieben um sozial schwächere Menschen bewusst zu schädigen. Richter deckten die Willkür und Rechtsbeugungen der Kollegen im Verfahrensweg. Die Kontakte der Richter vom OLG - München gehen vermutlich bis zum Verfassungsgericht. So hatte z.B. das OLG –München die Aussage gemacht, wenn man mit dem Beschluss nicht einverstanden ist, kann sich der Beschwerdeführer ja an das Verfassungsgericht wenden. Weil dieser Richter nachweislich schwere Grund- und Menschenrechtsverletzungen gemacht hatte, wurde in der Sache eine Verfassungsbeschwerde gestellt. Die Antwort des Verfassungsgerichts war, dass man mit der Beschwerde das Verfassungsgericht in der Kapazität blockiert. Aus diesem Grunde hatte das Verfassungsgericht eine Strafzahlung angeordnet.   So wurde der angeklagte Richter nicht nur durch Macht geschützt, sondern der Bürger auch vor weiterer Beschwerde eingeschüchtert. Mit dieser verächtlichen Vorgehensweise wurden Bürger, welche berechtigt schwere Grundrechtsverletzungen gerügt hatten, mit System durch Machtmissbrauch geschädigt.  Die Frage ist, für was bezahlen wir von den Steuermitteln das Verfassungsgericht? Damit Richter welche gegen das Grundgesetz und Menschenrechte verstoßen haben geschützt werden?  Ein anderer Fall:  Richter am Landgericht machten ein schriftliches Verfahren über die Beklagte. Obwohl eine Verteidigungsbereitschaft bestand und durch einen gestellten Prozesskostenhilfeantrag angezeigt war, wurde die Beklagte erst durch die Zustellung des Urteils über das Verfahren informiert. Ohne den Entscheid über den Prozesskostenhilfeantrag durfte das Gericht kein schriftliches Verfahren betreiben, aber das hatte den Richter nicht interessiert. Der Richter war so willkürlich und hatte nicht abgewartet, bis endgültig über die Prozesskostenhilfe entscheiden war, damit sich die Beklagte verteidigen hätte können, weil am Landgericht Anwaltszwang herrscht. So hatte der Richter das Urteil bewusst davor gesprochen, natürlich zum Nachteil der Beklagten. Man kann jetzt davon ausgehen, dass Absprachen stattgefunden haben, denn der Beschluss über die Prozesskostenhilfe wurde zeitlich so gemacht und gesendet, dass die Fristen für einen Einspruch gegen das schon ergangene Urteil abgelaufen war. So wurde mit System die sozial schwächere Bürgerin mit Vorsatz geschädigt und benachteiligt. Dieses ist kein Einzelfall. Es liegen unzählige solche Fälle vor, wo mit gleichem Schema und gleicher Methodik so verfahren wurde.  Ein anderer Fall:  Richter am OLG – München hatten eine Ablehnung eines Antrags gemacht, mit der Aussage, der Beschuldigte hat eine Prozessvertretung. Tatsache war, dass der Beklagte keine Prozessvollmacht an einen Anwalt gegeben hatte. Nach Rückfragen war das Gericht nicht bereit die angebliche Prozessvollmacht vorzulegen, denn es lag keine Prozessvollmacht vor. Die Richter am OLG – München waren so willkürlich und hatten den gestellten Antrag mit der Begründung abgelehnt, der Beklagte hat eine Prozessvertretung, obwohl keine vorlag. So wurde das Gesetz, was vorschreibt, dass für eine anwaltliche Vertretung eine gültige Prozessvollmacht dem Gericht vorliegen muss, mit Willkür und Rechtsbeugung komplett missachtet, damit Schädigung an sozial schwächeren Menschen durch Machtmissbrauch gemacht werden konnte.  Ein anderer Fall: Richter hatten eine Frist für eine Stellungnahme gegeben. Bevor die Stellungnahme zeitlich gesendet wurde, hatten diese Richter schon vor Ablauf der Frist ein Urteil gemacht, ohne die Stellungnahme abzuwarten. So hatte sich die Beklagte gegen die unberechtigten Anschuldigungen nicht verteidigen können, weil die gesendete Stellungnahme in der gestellten Frist nicht berücksichtig wurde und die Richter durch Machtmissbrauch bewusst gegen das Gesetz mit Willkür und Rechtsbeugung verstoßen hatten und damit bewusste Schädigung an der Beklagten machten.  Ein anderer Fall: Richter lehnten einen Prozesskostenhilfeantrag mit der willkürlichen Begründung ab, die Unterschrift wäre nicht von dem Antragsteller. Auch eine eidesstaatliche Bestätigung, dass die Unterschrift vom Antragsteller war, wurde durch Machtmissbrauch einfach auch von den nachfolgenden Instanzenim Beschwerdeweg von dem Gericht ignoriert.  So wurde mit Vorsatz durch Willkür und Rechtsbeugung Schaden an dem Antragsteller gemacht. Ein anderer Fall: Damit sich der Beklagte durch einen Einspruch nicht wehren konnte, wurden der Beschluss vom Landgericht (zweite Instanz) und der Beschluss des Oberlandesgerichts München zeitgleich gesendet. Damit wurde verhindert, dass sich der Beklagte gegen die Willkür und Rechtsbeugung der zweiten Instanz rechtlich wehren konnte. So wurde durch Machtmissbrauch der Beklagte benachteiligt und geschädigt. Ein anderer Fall: Richter hatten einseitig Partei für den Beklagten ergriffen und bezogen und waren als Anwalt tätigt, ohne das dem Beklagten die Anklage für eine Stellungnahme gesendet wurde wurden Hellseherische und Willkürliche Aussagen und Beurteilungen aus dem blauen Himmel heraus gemacht.  Nachweislich wurde von den Richtern gegen das Gesetz mit Willkür und Rechtsbeugung eine bewusste Schädigung und Benachteiligung gemacht.  An Willkür und Rechtsbeugung waren diese unzähligen Fälle nicht mehr zu überbieten.  Dieses ist nur ein ganz kleiner Auszug von einem gigantischen Berg  von nachweislichen Straftaten, Amts- und Machtmissbräuchen von Richtern und Beamten in Bayern.  2.) Alle diese nachweislichen und belegten Straftaten der Richter wurden zur Anzeige gebracht, jedoch wurden diese nachweislichen Straftaten von der Staatsanwaltschaft durch Amtsmissbrauch und Pflichtverletzungen strafrechtlich nicht verfolgt, weil es sich um Richter handelte und diese als andere Klasse vor dem Gesetz behandelt wurden. Man kann nur vermuten mutmaßlich, dass es sich dabei um eine Anordnung von höchster Ebene handelte damit dieses Klassen System geschützt wird. 3.) Weil die Staatsanwaltschaft nachweisliche Straftaten von Richtern strafrechtlich nicht verfolgte und Strafvereitelung durch Betrug, Urkundenfälschung, Beteiligung an einem illegalen Netzwerk, Verstoß gegen den Art. 20 Abs. 3 GG, Datenmanipulierung, Sachstandsverfälschungen und vieles mehr machte, wurden Strafanzeigen gegen die Staatsanwaltschaft gestellt. Damit eine neutrale und objektive Bearbeitung sichergestellt wird, wurden zu den gestellten Anzeigen Anträge zur Abgabe an eine andere neutrale Staatsanwaltschaft an ein anderes Bundesland gestellt.  Zu den gestellten Anträgen zur Abgabe auf eine neutrale Staatsanwaltschaft wurde von der Generalstaatsanwaltschaft München folgende Aussage gemacht: Es besteht kein Anspruch auf eine neutrale Staatsanwaltschaft.  So haben die gleichen Personen mit Selbstjustiz durch Amtsmissbrauch über sich selbst entschieden. Es ist nicht verwunderlich, dass die Entscheidung getroffen wurde ihre nachweislichen Straftaten und Pflichtverletzungen nicht strafrechtlich zu verfolgten und sich selber damit schaden. 4.) Dienstaufsichtsbeschwerden gegen diese nachweislichen Amtsmissbräuche und Pflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft, wo deren Pflichtverletzungen und Straftaten belegt wurden, wurden vom dem Aufsichtsorgan dem Bayerischen Justiz Ministerium abgewiegelt und es wurde kein Disziplinarverfahren eingeleitet.  Das bayerische Justiz Ministerium konnte kein Fehlverhalten von der Staatsanwaltschaft feststellen.   Nachweisliche Straftaten von Richter wie Willkür und Rechtsbeugungen, wo hellseherische Beurteilungen, Sachstandsverfälschungen, Herabwürdigung, und unzulässige Verfahren und vieles mehr wurden von der Staatsanwaltschaft durch Amtsmissbrauch und Straftaten strafrechtlich nicht verfolgt. Auch hier konnte das bayerische Justiz Ministerium kein Fehlverhalten von der Staatsanwaltschaft feststellen.  Durch die Ignorierung von nachweislichen Amtsmissbräuchen und Straftaten hatte das Justiz - Ministerium als Aufsichtsorgan die Straftaten der Beamten gedeckt und gleichzeitig wurde damit verhindert, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden konnten. Mit diesem System wurden sozial schwächere Menschen bewusst geschädigt, mit dem Wissen, dass die Geschädigten nichts dagegen machen können.  Damit bestätigte sich, dass ein Klassen System in der Bayerischen Justiz durch Seilschaften betrieben wird, wo der Gleichheitsgrundsatz einfach durch Machtmissbrauch ignoriert wurde. Richter und Beamte können sich nach freiem Belieben von Straftaten bedienen, weil sich diese sicher sind, dass diese Straftaten von den Seilschaften bis hin zur Regierung strafrechtlich nicht verfolgt und gedeckt werden.  5.) Der Bayerischen Regierung, vertreten durch die Bayerische Staatskanzlei und Justiz –Ministerium, wurde das Klassensystem in der Justiz im öffentlichen Interesse gemeldet und es wurde eine Abhilfe gefordert, weil mit diesem System die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie unterlaufen wird. Die Bayerische Regierung hatte jedoch nichts dagegen unternommen. Schadensersatzansprüche wurden mit Machtmissbrauch durch Sachstandsverfälschungen einfach von der Bayerischen Staatskanzlei pauschal abgewiegelt. Damit bestätigte sich, dass dieses Klassen System von der Bayerischen Regierung gedeckt wird. 6.) Weil keine Abhilfe dieser schweren und nachweisliche Pflichtverletzungen und Amtsmissbräuche erreicht werden konnte, wurde eine Beschwerde an das zuständige Bayerische Parlament gestellt.  In dieser Beschwerde wurde belegt, dass ein Klassen System durch Seilschaften in der Justiz betrieben wird und keine Strafverfolgung bei nachweislichen Straftaten gemacht wurden, wo Menschen- und Grundrechte systematisch durch Amtsmissbrauch einfach ignoriert wurden. Diese Beweise lagen dem bayerischen Rechtsausschuss vor. Das Ergebnis war das nichts gegen dieses System und Seilschaften gemacht wurde. 7.) Die Generalbundesanwaltschaft ist normal für die Innere Sicherheit zuständig, denn diese innere Sicherheit ist durch die Seilschaften wo ein zwei Klassen System in der Justiz betrieben wird eine reale Gefahr, denn damit wird die Demokratie unterlaufen. Die Aussage der Generalbundesanwaltschaft war, für diese sind sie nicht zuständig. Die Frage ist, wer ist den Zuständig zur Sicherung der Demokratie? 8.) Dem Bürger wird bewusst das System der Gewaltenteilung und Rechtstaatlichkeit in Bayern vorgespielt, jedoch wird nicht sichergestellt das dieses System kein Klassen System durch Seilschaften betreibt, denn es werden nachweislich Straftaten welche von der Justiz gemacht wurden durch die Staatsanwaltschaft systematisch nicht verfolgt und damit die Seilschaften geschützt. Dieses bestätigt sich in drei Punkten:  a.) Es besteht keine Unabhängigkeit und Neutralität der Gewalten Judikative und Exekutive.  b.) Die Legitimation der Exekutive und Judikative ist sehr fragwürdig. Bei der Exekutive muss sich der Bürger nur darauf verlassen, dass die Versprechungen ohne Kontrolle eingehalten werden. Auf die Judikative und deren rechtmäßige Ausübung der Gewalt hat der Bürger überhaupt keinen Einfluss. c.) Es besteht keine zuverlässige und neutrale Kontrolle der Gewalten durch die Aufsichtsorgane. 9.) Weil innerstaatlich keine Abhilfe dieser schweren Rechtsverstöße und das Betreiben eines Klassen Systems wo die Demokratie und Menschenrechte unterlaufen werden erreicht werden konnte, wurde Anklage und Strafanzeige gegen die beteiligten Richter, gegen die beteiligten Staatsanwälte und gegen die beteiligten Personen bei den Aufsichtsorganen und verantwortlichen politischen Vertreter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Denn nur so kann eine Abhilfe dieser Seilschaften welche ein zwei Klassen System in der Justiz betreiben erreicht werden. Diese Personen müssen sich am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten. Die rechtliche Anerkennung dieser Seilschaften und Klassen System wird durch Urteil am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erwartet. Das vorgenannte beruht auf wahren Begebenheiten und ist Belegt. Hinzuweisen ist, ich und meine Familie, wir sind keine Reichsbürger oder ähnliches, sondern mit Leib und Seele überzeugte Demokraten, welche über viele Jahrzehnte Ihren Beitrag an der Demokratie leisteten und weiter leisten werden.