© 2020 Friedrich Lankl
Ein zwei Klassen System in
der Bayerischen Justiz?
Wir möchten von Tausenden einige Beispiele
aufzeigen wie Richter und Behörden
Rechtsbrüche mit System durch
Amtsmissbrauch in Bayern an Sozial
schwächeren Menschen machten.
1.) Richter hatten durch Machtmissbrauch, systematische Willkür und
Rechtsbeugung mit z.B. hellseherischen Beurteilungen,
Sachstandsverfälschungen, Ignorierung des Sachstandes falsche
Beurteilungen gemacht um damit falsche Rechtsanwendungen machen
zu können.
So wurden mit System die beantragten Prozesskostenhilfen abgelehnt
und sozial schwächere Menschen mit System der Rechtszugang mit
Rechtsgleichheit zu den Gerichten verwehrt.
Dazu einige Beispiele aus unzähligen:
Der Instanzenweg wurde von Richtern durch Machtmissbrauch einfach
ignoriert und übergangen.
Über Befangenheitsanträge wurde mit Willkür durch Machtmissbrauch
im Nachhinein entschieden, wenn das Hauptverfahren schon
abgeschlossen war.
In anderen Fällen hatten die befangenen Richter über sich selbst
entschieden (natürlich mit Ablehnung) oder die gestellten Anträge
wurden einfach ignoriert.
Verfahren, welche nach dem Gesetz nicht zulässig sind, wurden von den
Richtern betrieben um sozial schwächere Menschen bewusst zu
schädigen.
Richter deckten die Willkür und Rechtsbeugungen der Kollegen im
Verfahrensweg.
Die Kontakte der Richter vom OLG - München gehen vermutlich bis zum
Verfassungsgericht. So hatte z.B. das OLG –München die Aussage
gemacht, wenn man mit dem Beschluss nicht einverstanden ist, kann
sich der Beschwerdeführer ja an das Verfassungsgericht wenden.
Weil dieser Richter nachweislich schwere Grund- und
Menschenrechtsverletzungen gemacht hatte, wurde in der Sache eine
Verfassungsbeschwerde gestellt.
Die Antwort des Verfassungsgerichts war, dass man mit der Beschwerde
das Verfassungsgericht in der Kapazität blockiert.
Aus diesem Grunde hatte das Verfassungsgericht eine Strafzahlung
angeordnet.
So wurde der angeklagte Richter nicht nur durch Macht geschützt,
sondern der Bürger auch vor weiterer Beschwerde eingeschüchtert.
Mit dieser verächtlichen Vorgehensweise wurden Bürger, welche
berechtigt schwere Grundrechtsverletzungen gerügt hatten, mit
System durch Machtmissbrauch geschädigt.
Die Frage ist, für was bezahlen wir von den Steuermitteln das
Verfassungsgericht?
Damit Richter welche gegen das Grundgesetz und Menschenrechte
verstoßen haben geschützt werden?
Ein anderer Fall:
Richter am Landgericht machten ein schriftliches Verfahren über die
Beklagte. Obwohl eine Verteidigungsbereitschaft bestand und durch
einen gestellten Prozesskostenhilfeantrag angezeigt war, wurde die
Beklagte erst durch die Zustellung des Urteils über das Verfahren
informiert.
Ohne den Entscheid über den Prozesskostenhilfeantrag durfte das
Gericht kein schriftliches Verfahren betreiben, aber das hatte den
Richter nicht interessiert.
Der Richter war so willkürlich und hatte nicht abgewartet, bis endgültig
über die Prozesskostenhilfe entscheiden war, damit sich die Beklagte
verteidigen hätte können, weil am Landgericht Anwaltszwang herrscht.
So hatte der Richter das Urteil bewusst davor gesprochen, natürlich
zum Nachteil der Beklagten. Man kann jetzt davon ausgehen, dass
Absprachen stattgefunden haben, denn der Beschluss über die
Prozesskostenhilfe wurde zeitlich so gemacht und gesendet, dass die
Fristen für einen Einspruch gegen das schon ergangene Urteil abgelaufen
war.
So wurde mit System die sozial schwächere Bürgerin mit Vorsatz
geschädigt und benachteiligt.
Dieses ist kein Einzelfall.
Es liegen unzählige solche Fälle vor, wo mit gleichem Schema und
gleicher Methodik so verfahren wurde.
Ein anderer Fall:
Richter am OLG – München hatten eine Ablehnung eines Antrags
gemacht, mit der Aussage, der Beschuldigte hat eine Prozessvertretung.
Tatsache war, dass der Beklagte keine Prozessvollmacht an einen Anwalt
gegeben hatte. Nach Rückfragen war das Gericht nicht bereit die
angebliche Prozessvollmacht vorzulegen, denn es lag keine
Prozessvollmacht vor.
Die Richter am OLG – München waren so willkürlich und hatten den
gestellten Antrag mit der Begründung abgelehnt, der Beklagte hat eine
Prozessvertretung, obwohl keine vorlag. So wurde das Gesetz, was
vorschreibt, dass für eine anwaltliche Vertretung eine gültige
Prozessvollmacht dem Gericht vorliegen muss, mit Willkür und
Rechtsbeugung komplett missachtet, damit Schädigung an sozial
schwächeren Menschen durch Machtmissbrauch gemacht werden
konnte.
Ein anderer Fall:
Richter hatten eine Frist für eine Stellungnahme gegeben. Bevor die
Stellungnahme zeitlich gesendet wurde, hatten diese Richter schon vor
Ablauf der Frist ein Urteil gemacht, ohne die Stellungnahme abzuwarten.
So hatte sich die Beklagte gegen die unberechtigten Anschuldigungen
nicht verteidigen können, weil die gesendete Stellungnahme in der
gestellten Frist nicht berücksichtig wurde und die Richter durch
Machtmissbrauch bewusst gegen das Gesetz mit Willkür und
Rechtsbeugung verstoßen hatten und damit bewusste
Schädigung an der Beklagten machten.
Ein anderer Fall:
Richter lehnten einen Prozesskostenhilfeantrag mit der willkürlichen
Begründung ab, die Unterschrift wäre nicht von dem Antragsteller.
Auch eine eidesstaatliche Bestätigung, dass die Unterschrift vom
Antragsteller war, wurde durch Machtmissbrauch einfach auch von den
nachfolgenden Instanzenim Beschwerdeweg von dem Gericht ignoriert.
So wurde mit Vorsatz durch Willkür und Rechtsbeugung Schaden an
dem Antragsteller gemacht.
Ein anderer Fall:
Damit sich der Beklagte durch einen Einspruch nicht wehren konnte,
wurden der Beschluss vom Landgericht (zweite Instanz) und der
Beschluss des Oberlandesgerichts München zeitgleich gesendet.
Damit wurde verhindert, dass sich der Beklagte gegen die Willkür und
Rechtsbeugung der zweiten Instanz rechtlich wehren konnte.
So wurde durch Machtmissbrauch der Beklagte benachteiligt und
geschädigt.
Ein anderer Fall:
Richter hatten einseitig Partei für den Beklagten ergriffen und bezogen
und waren als Anwalt tätigt, ohne das dem Beklagten die Anklage für
eine Stellungnahme gesendet wurde wurden Hellseherische und
Willkürliche Aussagen und Beurteilungen aus dem blauen Himmel
heraus gemacht.
Nachweislich wurde von den Richtern gegen das Gesetz mit Willkür
und Rechtsbeugung eine bewusste Schädigung und Benachteiligung
gemacht.
An Willkür und Rechtsbeugung waren diese unzähligen Fälle nicht mehr
zu überbieten.
Dieses ist nur ein ganz kleiner Auszug von einem gigantischen Berg
von nachweislichen Straftaten, Amts- und Machtmissbräuchen von
Richtern und Beamten in Bayern.
2.) Alle diese nachweislichen und belegten Straftaten der Richter
wurden zur Anzeige gebracht, jedoch wurden diese nachweislichen
Straftaten von der Staatsanwaltschaft durch Amtsmissbrauch und
Pflichtverletzungen strafrechtlich nicht verfolgt, weil es sich um Richter
handelte und diese als andere Klasse vor dem Gesetz behandelt wurden.
Man kann nur vermuten mutmaßlich, dass es sich dabei um eine
Anordnung von höchster Ebene handelte damit dieses Klassen System
geschützt wird.
3.) Weil die Staatsanwaltschaft nachweisliche Straftaten von Richtern
strafrechtlich nicht verfolgte und Strafvereitelung durch Betrug,
Urkundenfälschung, Beteiligung an einem illegalen Netzwerk,
Verstoß gegen den Art. 20 Abs. 3 GG, Datenmanipulierung,
Sachstandsverfälschungen und vieles mehr machte, wurden
Strafanzeigen gegen die Staatsanwaltschaft gestellt.
Damit eine neutrale und objektive Bearbeitung sichergestellt wird,
wurden zu den gestellten Anzeigen Anträge zur Abgabe an eine andere
neutrale Staatsanwaltschaft an ein anderes Bundesland gestellt.
Zu den gestellten Anträgen zur Abgabe auf eine neutrale
Staatsanwaltschaft wurde von der Generalstaatsanwaltschaft
München folgende Aussage gemacht:
Es besteht kein Anspruch auf eine neutrale Staatsanwaltschaft.
So haben die gleichen Personen mit Selbstjustiz durch Amtsmissbrauch
über sich selbst entschieden.
Es ist nicht verwunderlich, dass die Entscheidung getroffen wurde ihre
nachweislichen Straftaten und Pflichtverletzungen nicht strafrechtlich
zu verfolgten und sich selber damit schaden.
4.) Dienstaufsichtsbeschwerden gegen diese nachweislichen
Amtsmissbräuche und Pflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft, wo
deren Pflichtverletzungen und Straftaten belegt wurden, wurden vom
dem Aufsichtsorgan dem Bayerischen Justiz Ministerium abgewiegelt
und es wurde kein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Das bayerische Justiz Ministerium konnte kein Fehlverhalten von der
Staatsanwaltschaft feststellen.
Nachweisliche Straftaten von Richter wie Willkür und Rechtsbeugungen,
wo hellseherische Beurteilungen, Sachstandsverfälschungen,
Herabwürdigung, und unzulässige Verfahren und vieles mehr wurden
von der Staatsanwaltschaft durch Amtsmissbrauch und Straftaten
strafrechtlich nicht verfolgt.
Auch hier konnte das bayerische Justiz Ministerium kein Fehlverhalten
von der Staatsanwaltschaft feststellen.
Durch die Ignorierung von nachweislichen Amtsmissbräuchen und
Straftaten hatte das Justiz - Ministerium als Aufsichtsorgan die
Straftaten der Beamten gedeckt und gleichzeitig wurde damit
verhindert, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden
konnten.
Mit diesem System wurden sozial schwächere Menschen bewusst
geschädigt, mit dem Wissen, dass die Geschädigten nichts dagegen
machen können.
Damit bestätigte sich, dass ein Klassen System in der Bayerischen
Justiz durch Seilschaften betrieben wird, wo der Gleichheitsgrundsatz
einfach durch Machtmissbrauch ignoriert wurde.
Richter und Beamte können sich nach freiem Belieben von Straftaten
bedienen, weil sich diese sicher sind, dass diese Straftaten von den
Seilschaften bis hin zur Regierung strafrechtlich nicht verfolgt und
gedeckt werden.
5.) Der Bayerischen Regierung, vertreten durch die Bayerische
Staatskanzlei und Justiz –Ministerium, wurde das Klassensystem in der
Justiz im öffentlichen Interesse gemeldet und es wurde eine Abhilfe
gefordert, weil mit diesem System die Rechtsstaatlichkeit und
Demokratie unterlaufen wird.
Die Bayerische Regierung hatte jedoch nichts dagegen unternommen.
Schadensersatzansprüche wurden mit Machtmissbrauch durch
Sachstandsverfälschungen einfach von der Bayerischen Staatskanzlei
pauschal abgewiegelt.
Damit bestätigte sich, dass dieses Klassen System von der
Bayerischen Regierung gedeckt wird.
6.) Weil keine Abhilfe dieser schweren und nachweisliche
Pflichtverletzungen und Amtsmissbräuche erreicht werden konnte,
wurde eine Beschwerde an das zuständige Bayerische Parlament gestellt.
In dieser Beschwerde wurde belegt, dass ein Klassen System durch
Seilschaften in der Justiz betrieben wird und keine Strafverfolgung bei
nachweislichen Straftaten gemacht wurden, wo Menschen- und
Grundrechte systematisch durch Amtsmissbrauch einfach ignoriert
wurden.
Diese Beweise lagen dem bayerischen Rechtsausschuss vor.
Das Ergebnis war das nichts gegen dieses System und Seilschaften
gemacht wurde.
7.) Die Generalbundesanwaltschaft ist normal für die Innere Sicherheit
zuständig, denn diese innere Sicherheit ist durch die Seilschaften wo ein
zwei Klassen System in der Justiz betrieben wird eine reale Gefahr,
denn damit wird die Demokratie unterlaufen.
Die Aussage der Generalbundesanwaltschaft war, für diese sind sie
nicht zuständig.
Die Frage ist, wer ist den Zuständig zur Sicherung der Demokratie?
8.) Dem Bürger wird bewusst das System der Gewaltenteilung und
Rechtstaatlichkeit in Bayern vorgespielt, jedoch wird nicht sichergestellt
das dieses System kein Klassen System durch Seilschaften betreibt,
denn es werden nachweislich Straftaten welche von der Justiz gemacht
wurden durch die Staatsanwaltschaft systematisch nicht verfolgt und
damit die Seilschaften geschützt.
Dieses bestätigt sich in drei Punkten:
a.) Es besteht keine Unabhängigkeit und Neutralität der Gewalten
Judikative und Exekutive.
b.) Die Legitimation der Exekutive und Judikative ist sehr fragwürdig.
Bei der Exekutive muss sich der Bürger nur darauf verlassen, dass die
Versprechungen ohne Kontrolle eingehalten werden.
Auf die Judikative und deren rechtmäßige Ausübung der Gewalt hat
der Bürger überhaupt keinen Einfluss.
c.) Es besteht keine zuverlässige und neutrale Kontrolle der Gewalten
durch die Aufsichtsorgane.
9.) Weil innerstaatlich keine Abhilfe dieser schweren Rechtsverstöße
und das Betreiben eines Klassen Systems wo die Demokratie und
Menschenrechte unterlaufen werden erreicht werden konnte, wurde
Anklage und Strafanzeige gegen die beteiligten Richter, gegen die
beteiligten Staatsanwälte und gegen die beteiligten Personen bei den
Aufsichtsorganen und verantwortlichen politischen Vertreter am
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt.
Denn nur so kann eine Abhilfe dieser Seilschaften welche ein zwei
Klassen System in der Justiz betreiben erreicht werden.
Diese Personen müssen sich am Internationalen Strafgerichtshof in
Den Haag verantworten.
Die rechtliche Anerkennung dieser Seilschaften und Klassen System
wird durch Urteil am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag
erwartet.
Das vorgenannte beruht auf wahren Begebenheiten und ist Belegt.
Hinzuweisen ist, ich und meine Familie, wir sind keine Reichsbürger
oder ähnliches, sondern mit Leib und Seele überzeugte Demokraten,
welche über viele Jahrzehnte Ihren Beitrag an der Demokratie leisteten
und weiter leisten werden.