© 2020 Friedrich Lankl
Wie die Staatsanwaltschaft Frau Dr. Merkel
durch Machtmissbrauch schützte.
Die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel wurde Informiert das ein
Klassensystem in der deutschen Justiz betrieben wird was Diktatur
ist und aufgefordert als oberste Dienstherrin Maßnahmen
einzuleiten damit dieses nachweisliche Klassensystem und
Seilschaften in der Justiz abgestellt wird.
Die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel hatte nichts gemacht und
keine Maßnahmen eingeleitet so das nach unserer Sicht Hochverrat
gemacht wurde und in schwerer Weise gegen den geleisteten
Amtseid und Grundgesetz verstoßen wurde aus diesem Grunde,
weil das Gesetz für alle Menschen gleich ist wurde
Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel gestellt.
Das Zwischenergebnis von der Staatsanwaltschaft Berlin ist
erschreckend und hoch Alarmierend.
Es wurde mit falschen Beurteilung keine Strafverfolgung gemacht,
Aussagen das nur Rückschlüsse gemacht wurden sind falsch, denn
die Beweise das Frau Dr. Merkel informiert wurde und nichts
dagegen unternommen hatte lagen der Staatsanwaltschaft schwarz
auf weis vor.
Auch die Aussage der Staatsanwaltschaft ich hätte nur eine
politische Bewertung gemacht, ist komplett Sachstandsfremd und
eine Unverfrorenheit.
Vielmehr bestätigt sich durch die Handlungen der
Staatsanwaltschaft das Strafverfolgung nach Klassen gemacht wird
und das Gesetz und Anwendung für die Bundeskanzlerin nicht gilt.
So das der Auftrag und Übertragung von Aufgaben welcher vom
deutschen Volk an die Staatsanwaltschaft durch die Ernennung als
Staatsanwalt gegeben wurde,durch Amtsmissbrauch nicht
erfüllt wurde.
Entsprechende rechtliche Maßnahmen gegen die Staatsanwaltschaft
Berlin wurden eingeleitet.
Sehen Sie selbst den Machtmissbrauch der Staatsanwaltschaft Berlin.
Gegen die beteiligten Beamten wurde am Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag Strafantrag gestellt.
© 2020 Friedrich Lankl