© 2020 Friedrich Lankl
Initiative für Gerechte Strafverfolgung von  Illegalen Netzwerken und Seilschaften in der Deutschen Justiz

So wurde Frau Dr. Merkel und Frau Dr. Barley vor einer Strafverfolgung geschützt.

Die Staatsanwaltschaft in Berlin betreibt nachweislich ein Klassensystem wo Amtsträger und Beamte wie Frau Dr. Merkel und Staatsanwälte anders vor dem Gesetz behandelt werden als normale Menschen, damit das nachweisliche Straftaten strafrechtlich nicht verfolgt wurden und werden und dieses von dem Aufsichtsorgan gedeckt wurde.

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Am 27.01.2019 wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde in der Sache gegen die Staatsanwältin Frau Lazarenko Staatsanwaltschaft Berlin in der Aktensache 276 Js 1868 /18 A gestellt. In dieser Dienstaufsichtsbeschwerde wurden die vorsätzlichen Pflichtverletzungen belegt und Nachgewiesen, so das die Dienstaufsicht verpflichtet war ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Sachstand der Dienstaufsichtsbeschwerde war: Durch die vorsätzlichen Pflichtverletzungen wurden die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel und die Justizministerin Frau Dr. Barley in der Aktensache 276 Js 1868/18 vor einer Strafverfolgung wegen Hochverrat und Verstoß gegen den Art. 20 Abs. 3 GG geschützt. Denn diese Angezeigten Personen (Frau Dr. Merkel und Frau Dr. Barley) wurden über ein nachweisliches Klassensystem in der Justiz Deutschland Informiert und hatten nichts gegen dieses Klassensystem was durch Seilschaften betrieben wird unternommen. Damit wurden und werden alle Bürger in Deutschland einer realen Gefahr ausgesetzt. Dieser Nachweis lag der Staatsanwaltschaft vor aber die Staatsanwaltschaft hatte es durch Amtsmissbrauch Unterlassen eine Strafverfolgung einzuleiten. Diese Pflichtverletzungen wurden von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit Schreiben vom 02.04.2019 gedeckt. Gleichzeitig wurden mit dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft auch die beteiligten Beamten der Staatsanwaltschaft vor einer Strafrechtlichen Verfolgung geschützt. Damit bestätigt sich das ein Klassensystem in der Justiz Berlin betrieben wird, dazu bedient sich die Staatsanwaltschaft nach Belieben von Straftaten weil diese sich sicher sind das diese im Dienstweg / Rechtsweg gedeckt werden was sich auch im vorliegenden Fall bestätigt. Nach dem Strafgesetz wurden nachweisliche Straftaten begangen weil die Verantwortlichen der Regierung ein Klassensystem in der Justiz decken und dulden und die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen einleitet, obwohl die Beweise völlig Ausreichend sind die Immunität der Beschuldigten aufzuheben. Durch die Pflichtverletzung der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft wurde verhindert das eine Strafverfolgung gemacht wurde und damit wurde der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz missachtet und Ignoriert. Denn unabhängig ob eine Immunität gegeben ist müssen Straftaten verfolgt werden was nicht gemacht wurde. Denn das Gesetz ist für alle Menschen auch für diese Angezeigten Personen gleich anzuwenden was durch Amtsmissbrauch nicht gemacht wurde. So wird von der Justiz ein Klassensystem betrieben. Bild:
Weil innerstaatlich in der Justiz Berlin keine Abhilfe dieser Seilschaften erreicht werden konnte haben wir eine Eingabe an das Abgeordnetenhaus von Berlin Petitionsausschuss gemacht wo die Pflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft / Generalstaatsanwaltschaft und Aufsichtsorgan mit Beweis belegt wurden. Am 21.11.2019 hatten die Beteiligten des Petitionsausschuss mit falschen Beurteilungen eine Ablehnung der Beschwerde gemacht und schützten damit das nachweisliche Fehlverhalten der Angezeigten Beamten. Dem Petitionsausschuss lagen die Beweis vor wo Amtsmissbrauch, Betrug und andere Delikte von den Leitenden und Verantwortlichen Politkern gemacht wurden, diese Straftaten wurden von der Staatsanwaltschaft durch Amtsmissbrauch bis hin zur Aufsichtsbehörde gedeckt. Aus diesem Grunde wurde Strafantrag gegen die Mitglieder des Petitionsausschusses sowie beteilgiten am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt.
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So wurde Frau Dr. Merkel und Frau Dr. Barley

vor einer Strafverfolgung geschützt.

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Die Staatsanwaltschaft in Berlin betreibt nachweislich ein Klassensystem wo Amtsträger und Beamte wie Frau Dr. Merkel und Staatsanwälte anders vor dem Gesetz behandelt werden als normale Menschen, damit das nachweisliche Straftaten strafrechtlich nicht verfolgt wurden und werden und dieses von dem Aufsichtsorgan gedeckt wurde.
Am 27.01.2019 wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde in der Sache gegen die Staatsanwältin Frau Lazarenko Staatsanwaltschaft Berlin in der Aktensache 276 Js 1868 /18 A gestellt. In dieser Dienstaufsichtsbeschwerde wurden die vorsätzlichen Pflichtverletzungen belegt und Nachgewiesen, so das die Dienstaufsicht verpflichtet war ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Sachstand der Dienstaufsichtsbeschwerde war: Durch die vorsätzlichen Pflichtverletzungen wurden die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel und die Justizministerin Frau Dr. Barley in der Aktensache 276 Js 1868/18 vor einer Strafverfolgung wegen Hochverrat und Verstoß gegen den Art. 20 Abs. 3 GG geschützt. Denn diese Angezeigten Personen (Frau Dr. Merkel und Frau Dr. Barley) wurden über ein nachweisliches Klassensystem in der Justiz Deutschland Informiert und hatten nichts gegen dieses Klassensystem was durch Seilschaften betrieben wird unternommen. Damit wurden und werden alle Bürger in Deutschland einer realen Gefahr ausgesetzt. Dieser Nachweis lag der Staatsanwaltschaft vor aber die Staatsanwaltschaft hatte es durch Amtsmissbrauch Unterlassen eine Strafverfolgung einzuleiten. Diese Pflichtverletzungen wurden von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit Schreiben vom 02.04.2019 gedeckt. Gleichzeitig wurden mit dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft auch die beteiligten Beamten der Staatsanwaltschaft vor einer Strafrechtlichen Verfolgung geschützt. Damit bestätigt sich das ein Klassensystem in der Justiz Berlin betrieben wird, dazu bedient sich die Staatsanwaltschaft nach Belieben von Straftaten weil diese sich sicher sind das diese im Dienstweg / Rechtsweg gedeckt werden was sich auch im vorliegenden Fall bestätigt. Nach dem Strafgesetz wurden nachweisliche Straftaten begangen weil die Verantwortlichen der Regierung ein Klassensystem in der Justiz decken und dulden und die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen einleitet, obwohl die Beweise völlig Ausreichend sind die Immunität der Beschuldigten aufzuheben. Durch die Pflichtverletzung der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft wurde verhindert das eine Strafverfolgung gemacht wurde und damit wurde der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz missachtet und Ignoriert. Denn unabhängig ob eine Immunität gegeben ist müssen Straftaten verfolgt werden was nicht gemacht wurde. Denn das Gesetz ist für alle Menschen auch für diese Angezeigten Personen gleich anzuwenden was durch Amtsmissbrauch nicht gemacht wurde. So wird von der Justiz ein Klassensystem betrieben. Bild:
Weil innerstaatlich in der Justiz Berlin keine Abhilfe dieser Seilschaften erreicht werden konnte haben wir eine Eingabe an das Abgeordnetenhaus von Berlin Petitionsausschuss gemacht wo die Pflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft / Generalstaatsanwaltschaft und Aufsichtsorgan mit Beweis belegt wurden. Wird der Untersuchungsausschuss neutral seine Pflichten gegenüber den Bürgern nachkommen oder wird eine Vertuschung gemacht, weil es sich um Beamte handelt?  Am 21.11.2019 hatten die Beteiligten des Petitionsausschuss mit falschen Beurteilungen eine Ablehnung der Beschwerde gemacht und schützten damit das nachweisliche Fehlverhalten der Angezeigten Beamten. Dem Petitionsausschuss lagen die Beweis vor wo Amtsmissbrauch, Betrug und andere Delikte von den Leitenden und Verantwortlichen Politkern gemacht wurden, diese Straftaten wurden von der Staatsanwaltschaft durch Amtsmissbrauch bis hin zur Aufsichtsbehörde gedeckt. Aus diesem Grunde wurde Strafantrag gegen die Mitglieder des Petitionsausschusses sowie beteiligten am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt.
© 2020 Friedrich Lankl