© 2020 Friedrich Lankl
So wurde Frau Dr. Merkel und Frau Dr. Barley
vor einer Strafverfolgung geschützt.
Die Staatsanwaltschaft in Berlin betreibt nachweislich ein
Klassensystem wo Amtsträger und Beamte wie Frau Dr. Merkel
und Staatsanwälte anders vor dem Gesetz behandelt werden als
normale Menschen, damit das nachweisliche Straftaten
strafrechtlich nicht verfolgt wurden und werden und dieses von
dem Aufsichtsorgan gedeckt wurde.
Am 27.01.2019 wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde in der Sache
gegen die Staatsanwältin Frau Lazarenko Staatsanwaltschaft Berlin
in der Aktensache 276 Js 1868 /18 A gestellt. In dieser
Dienstaufsichtsbeschwerde wurden die vorsätzlichen
Pflichtverletzungen belegt und Nachgewiesen, so das
die Dienstaufsicht verpflichtet war ein Disziplinarverfahren
einzuleiten.
Der Sachstand der Dienstaufsichtsbeschwerde war:
Durch die vorsätzlichen Pflichtverletzungen wurden die
Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel und die Justizministerin Frau
Dr. Barley in der Aktensache 276 Js 1868/18 vor einer
Strafverfolgung wegen Hochverrat und Verstoß gegen den
Art. 20 Abs. 3 GG geschützt.
Denn diese Angezeigten Personen (Frau Dr. Merkel und Frau
Dr. Barley) wurden über ein nachweisliches Klassensystem in der
Justiz Deutschland Informiert und hatten nichts gegen dieses
Klassensystem was durch Seilschaften betrieben wird unternommen.
Damit wurden und werden alle Bürger in Deutschland einer realen
Gefahr ausgesetzt. Dieser Nachweis lag der Staatsanwaltschaft vor
aber die Staatsanwaltschaft hatte es durch Amtsmissbrauch
Unterlassen eine Strafverfolgung einzuleiten.
Diese Pflichtverletzungen wurden von der Generalstaatsanwaltschaft
Berlin mit Schreiben vom 02.04.2019 gedeckt.
Gleichzeitig wurden mit dem Schreiben der
Generalstaatsanwaltschaft auch die beteiligten Beamten der
Staatsanwaltschaft vor einer Strafrechtlichen Verfolgung geschützt.
Damit bestätigt sich das ein Klassensystem in der Justiz Berlin
betrieben wird, dazu bedient sich die Staatsanwaltschaft nach
Belieben von Straftaten weil diese sich sicher sind das diese im
Dienstweg / Rechtsweg gedeckt werden was sich auch im
vorliegenden Fall bestätigt.
Nach dem Strafgesetz wurden nachweisliche Straftaten begangen
weil die Verantwortlichen der Regierung ein Klassensystem in der
Justiz decken und dulden und die Staatsanwaltschaft keine
Ermittlungen einleitet, obwohl die Beweise völlig Ausreichend sind
die Immunität der Beschuldigten aufzuheben.
Durch die Pflichtverletzung der Staatsanwaltschaft und
Generalstaatsanwaltschaft wurde verhindert das eine
Strafverfolgung gemacht wurde und damit wurde der
Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz missachtet und Ignoriert.
Denn unabhängig ob eine Immunität gegeben ist müssen Straftaten
verfolgt werden was nicht gemacht wurde.
Denn das Gesetz ist für alle Menschen auch für diese Angezeigten
Personen gleich anzuwenden was durch Amtsmissbrauch nicht
gemacht wurde.
So wird von der Justiz ein Klassensystem betrieben.
Bild:
Weil innerstaatlich in der Justiz Berlin keine Abhilfe dieser
Seilschaften erreicht werden konnte haben wir eine Eingabe an das
Abgeordnetenhaus von Berlin Petitionsausschuss gemacht wo die
Pflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft /
Generalstaatsanwaltschaft und Aufsichtsorgan mit Beweis belegt
wurden.
Wird der Untersuchungsausschuss neutral seine Pflichten
gegenüber den Bürgern nachkommen oder wird eine Vertuschung
gemacht, weil es sich um Beamte handelt?
Am 21.11.2019 hatten die Beteiligten des Petitionsausschuss mit
falschen Beurteilungen eine Ablehnung der Beschwerde gemacht
und schützten damit das nachweisliche Fehlverhalten der
Angezeigten Beamten. Dem Petitionsausschuss lagen die Beweis
vor wo Amtsmissbrauch, Betrug und andere Delikte von den
Leitenden und Verantwortlichen Politkern gemacht wurden, diese
Straftaten wurden von der Staatsanwaltschaft durch
Amtsmissbrauch bis hin zur Aufsichtsbehörde gedeckt.
Aus diesem Grunde wurde Strafantrag gegen die Mitglieder des
Petitionsausschusses sowie beteiligten am Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag gestellt.
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