© 2020 Friedrich Lankl
Der BND speichert persönliche Daten von
abgelehnten Bewerbungen gegen das
Datenschutzgesetz
Weil Bewerbungen nicht erfasst und in der Auswertung überhaupt
nicht berücksichtigt wurden und Daten von älteren Bewerbungen
verwendet werden und gegen das Gesetz gespeichert sind, hatte sich
die Initiative mehrmals an den Präsidenten des BND und an die
Bundeskanzlerin gewendet, jedoch hatten diese Verantwortlichen
Personen nichts unternommen und dulden damit die Systematische
Speicherung von persönlichen Daten gegen das Datenschutzgesetz.
So das der BND über eine Illegale Datenbank verfügt wo Daten nach
Belieben verwendet werden können was außer der Kontrolle der
Betroffenen ist.
Anzeigen gegen diese Illegale Speicherung und Verarbeitungen von
persönlichen wurden von der Staatsanwaltschaft /
Generalstaatsanwaltschaft München und Staatsanwaltschaft Berln
durch Amtsmissbrauch nicht strafrechtlich verfolgt, so das durch die
nicht Verfolgung von Straftaten die verantwortlichen Beamten
vom BND und deren Vorgesetzte wie Frau Dr. Merkel geschützt
wurden.
Weil keine srafrechtliche Verfolgung durch Amtsmissbräuche
gemacht wurde, bestätigt das ein zwei Klassensystem in der
Bayerischen Justiz/ Justiz Berlin betrieben wird, wo für die
Verantwortlichen des BND und Bundeskanzlerin das Gesetz einfach
Ignoriert wurde. Aktuell liegt der Initiative von der
Bundesbeauftragten für Datenschutz ein Schreiben vor, wo bestätigt
wurde das solche Speicherung vom BND gegen das Gesetz gemacht
wurde und Stammdaten ohne genaue Angabe weitergespeichert
werden und nicht gelöscht wurden.
Von der Bundesbeauftragen für Datenschutz wurde als Konsequenz
der BND nur hingewiesen solche Speicherungen in der Zukunft nicht
mehr zu machen.
Können Sie glauben das der BND sich daran hält und ohne Kontrolle
eine Löschung gemacht wird. Wir glauben das nicht und sind sicher
das dieses Model der Datenerfassung weiter betrieben wird, denn es
wurde vom BND keine Aussage und kein Nachweis gegenüber der
Bundesbeauftragten für Datenschutz erbracht, dass tatsächlich eine
Löschung gemacht wurde.Im Gegenteil wurde vom BND die Aussage
laut Mitteilug der Bundesbeauftragen für Datenschutz, gemacht das
Stammdaten sowie der Verlauf von Bewerbungen weiterhin
gespeichert werden.
Von der Bundesbeauftragen für Datenschutz wurde als Konsequenz
der BND nur hingewiesen solche Speicherungen in der Zukunft nicht
mehr zu machen.
Können Sie glauben das der BND sich daran hält und ohne Kontrolle
eine Löschung gemacht wird.
Wir glauben das nicht und sind sicher das dieses Model der
Datenerfassung weiter betrieben wird, denn es wurde vom BND
keine Aussage und kein Nachweis gegenüber der
Bundesbeauftragten für Datenschutz erbracht, dass tatsächlich eine
Löschung gemacht wurde.
Im Gegenteil wurde vom BND die Aussage laut Mitteilug der
Bundesbeauftragen für Datenschutz, gemacht das Stammdaten sowie
der Verlauf von Bewerbungen weiterhin gespeichert werden.
Ein Sprichwort was dazu passt „Sagen kann mal viel aber
Beweise sind besser“.
Wenn schon solche Illegale Datenbanken beim BND bestehen und
diese von den Vorgesetzten wie Frau Dr. Merkel geduldet werden,
was kann dann noch alles beim BND möglich sein?
Die Initiative hat reagiert und forderte Frau Dr. Merkel auf:
- Welche Maßnahmen und Konsequenzen wurden gegen diese
nachweisliche Datenbank eingeleitet.
- Es wurde Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des
BND gestellt und das Ergebnis dieser Beschwere ist mitzuteilen.
- Eine persönliche Erklärung von Frau Dr. Merkel als höchste
Verantwortliche für den BND zu geben, wie es sein kann das eine
Bewerbung welche nicht erfasst und beim BND nicht auffindbar ist,
in der Beurteilung berücksichtigt wurde und eine Absage gemacht
wird.
Die Bundeskanzlerin bzw. Kanzleramt hatte keine Antwort zum
gestellten Termin gegeben. So das es sich damit bestätigt das die
Bundeskanzlerin diese Missstände wo gegen Recht und Gesetz
verstoßen wird deckt.
Gegen die verantwortlichen, ebenso auch gegen Frau Dr. Merkel wurde
Strafantrag am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt,
denn Innerstaatlich konnte keine Abhilfe erreicht werden.
Die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel duldet damit
ein rechtswidriges System beim BND
was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und
Diskriminierung ist!
Der BND speichert gegen das Gesetz die Daten von abgelehnten
Bewerbern/ in und wenn sich diese Abgelehnten Bewerber/ in
wieder für neue andere Ausschreibung bewerben, dann werden
diese neuen Bewerbungen überhaupt nicht erfasst und beurteilt und
liegengelassen und zur Ablehnung der Bewerbungen werden die
Stammdaten aus der alten Bewerbung verwendet.
So das öffentliche Stellenausschreibungen vom BND gemacht
werden, wo von vornherein schon feststeht welche Person diese
Stelle erhält. So das pro forma Stellenausschreibungen gemacht
werden.
Diese war der Bundeskanzlerin bekannt aber die Bundeskanzlerin
duldet ein solches rechtswidriges System was gegen den
Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierung von den Bewerben/in ist.