Der EuGH bestätigt Abhängigkeit der Staatsanwaltschaften.
Die Bestätigung Abhängigkeit der Staatsanwaltschaften.Das höchste EU Gericht hatte entschieden, das die Staatsanwaltschaften in Deutschland keine Europäische Haftbefehle ausstellen dürfen. Mit der Begründung „in der Bundesrepublik gebe es keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegen über der Exekutive“.In Deutschland sei gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes gehandelt werde.Urteil des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Akten Nr.: C-508/18, C-82/19, C-509/18
Die Bestätigung Abhängigkeit der Staatsanwaltschaften.Das höchste EU Gericht hatte entschieden, das die Staatsanwaltschaften in Deutschland keine Europäische Haftbefehle ausstellen dürfen. Mit der Begründung „in der Bundesrepublik gebe es keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegen über der Exekutive“.In Deutschland sei gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes gehandelt werde.Urteil des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Akten Nr.: C-508/18, C-82/19, C-509/18