© 2020 Friedrich Lankl
Initiative für Gerechte Strafverfolgung von  Illegalen Netzwerken und Seilschaften in der Deutschen Justiz

Tyrannei in der Justiz von NRW

Halten wir die Tatsachen fest: Dem Untersuchungsausschuss wurde mit der Beschwerde vom 24.01.2019 und Erweiterungen mit Beweis belegt, das die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nachweisliche Straftaten durch Amtsmissbräuche und Pflichtverletzungen nicht strafrechtlich verfolgte. So das durch diesen Amtsmissbrauch Beamte, Richter und verantwortliche Politiker vor einer Strafverfolgung geschützt wurden. Es wurde belegt das damit ein Klassensystem in der Justiz von NRW betrieben wird wo Beamte, Richter und Politiker sich nach belieben von Straftaten bedienten weil sich diese sicher sind das diese Strafrechtlich von den Seilschaften nicht verfolgt wurden und werden. Und so ist das Ergebnis: Am 06.08.2019 hatten die beteiligten des Petitionsausschuss von NRW mit falschen Beurteilungen eine Ablehnung der Beschwerde gemacht. Mit der Aussage:„Die staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden.“ Diese Beurteilung wurde mit Vorsatz falsch gemacht, denn die Pflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft wurden Belegt und sind Nachweislich. Der Untersuchungsausschuss hatte noch eine weitere falsche Beurteilung gemacht: Wegen der Richterinnen und Richter durch Artikel 97 des Grundgesetzes verliehenen Unabhängigkeit ist es dem Petitionsausschuss verwehrt, die richterliche Sachbehandlung und die ergangenen richterlichen Entscheidungen zu überprüfen, zu ändern oder Aufzuheben.“ Diese Beurteilung ist falsch denn in der Beschwerde geht es nicht darum das die richterliche Unabhängigkeit durch den Artikel 97 des Grundgesetzes gerügt wurde, sondern es wurde eine Beschwerde gegen die Pflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft gestellt weil nachweisliche Straftaten wie Willkür und Rechtsbeugung welche von den Richtern gemacht wurden von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich durch Amtsmissbrauch nicht verfolgt wurden. So das ein zwei Klassensystem durch Tyrannei in der Justiz von NRW gemacht wurde  wo Richter welche nachweislich belegte Straftaten gemacht hatten vor dem Gesetz als andere Klasse behandelt wurden. Abhilfe: Weil innerstaatlich in NRW keine Abhilfe erreicht werden kann, wurde Strafanzeige gegen alle Mitglieder des Petitionsausschuss von NRW beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Wir werden Sie über das Ergebnis und Vernehmungen soweit möglich auch mit Live stream informieren.

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Tyrannei in der Justiz von NRW

Halten wir die Tatsachen fest: Dem Untersuchungsausschuss wurde mit der Beschwerde vom 24.01.2019 und Erweiterungen mit Beweis belegt, das die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nachweisliche Straftaten durch Amtsmissbräuche und Pflichtverletzungen nicht strafrechtlich verfolgte. So das durch diesen Amtsmissbrauch Beamte, Richter und verantwortliche Politiker vor einer Strafverfolgung geschützt wurden. Es wurde belegt das damit ein Klassensystem in der Justiz von NRW betrieben wird wo Beamte, Richter und Politiker sich nach belieben von Straftaten bedienten weil sich diese sicher sind das diese Strafrechtlich von den Seilschaften nicht verfolgt wurden und werden. Und so ist das Ergebnis: Am 06.08.2019 hatten die beteiligten des Petitionsausschuss von NRW mit falschen Beurteilungen eine Ablehnung der Beschwerde gemacht. Mit der Aussage: „Die staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden.“ Diese Beurteilung wurde mit Vorsatz falsch gemacht, denn die Pflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft wurden Belegt und sind Nachweislich. Der Untersuchungsausschuss hatte noch eine weitere falsche Beurteilung gemacht: Wegen der Richterinnen und Richter durch Artikel 97 des Grundgesetzes verliehenen Unabhängigkeit ist es dem Petitionsausschuss verwehrt, die richterliche Sachbehandlung und die ergangenen richterlichen Entscheidungen zu überprüfen, zu ändern oder Aufzuheben.“ Diese Beurteilung ist falsch, denn in der Beschwerde geht es nicht darum das die richterliche Unabhängigkeit durch den Artikel 97 des Grundgesetzes gerügt wurde, sondern es wurde eine Beschwerde gegen die Pflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft gestellt weil nachweisliche Straftaten wie Willkür und Rechtsbeugung welche von den Richtern gemacht wurden von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich durch Amtsmissbrauch nicht verfolgt wurden. So das ein zwei Klassensystem durch Tyrannei in der Justiz von NRW gemacht wurde  wo Richter welche nachweislich belegte Straftaten gemacht hatten vor dem Gesetz als andere Klasse behandelt wurden. Abhilfe: Weil innerstaatlich in NRW keine Abhilfe erreicht werden kann, wurde Strafanzeige gegen alle Mitglieder des Petitionsausschuss von NRW beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Wir werden Sie über das Ergebnis und Vernehmungen soweit möglich auch mit Live stream informieren.
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